Freitag, 22. Juni 2012
Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren (Broschüre)
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Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren
Foto: Integrationsbeauftragte
Seit dem Jahr 2000 können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern von Geburt an Deutsche sein. Durch eine Übergangsregelung konnten auch die in den Jahren 1990 bis 1999 geborenen Kinder davon profitieren und Deutsche werden. Zugleich haben die meisten dieser Kinder auch die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erworben oder behalten.
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, können die folgenden Informationen für Sie sehr wichtig sein. Denn wenn Sie 18 Jahre alt werden, sind Sie „optionspflichtig“. Das heißt, Sie sollen sich zwischen Ihrer deutschen und Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Die Broschüre informiert über das Optionsverfahren und die geltenden Regelungen.
