Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Mittwoch, 20. März 2013
- Pressemitteilung:
- 92
- Ausgabejahr:
- 2013
Bürokratieabbau in der Pflege
Ergebnisbericht für das Projekt der Bundesregierung „Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen für Menschen, die pflegebedürftig oder chronisch krank sind“ veröffentlicht – Grundlage für weitere Vereinfachungsvorschläge.
Die Bundesregierung untersuchte zehn Antragsverfahren und das Verfahren zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers. Für Wirtschaft und Verwaltung beträgt der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt rund 450 Millionen Euro. Am zeitaufwändigsten für Bürgerinnen und Bürger sind der Antrag auf Hilfe zur Pflege und das Verfahren zur Feststellung der Pflegestufe.
Der zusätzlich erhobene Erfüllungsaufwand der Wirtschaft, der sich aus den Vorgaben zur Pflegedokumentation ergibt, beträgt rund 2,7 Milliarden Euro jährlich. Dieser Aufwand ergibt sich maßgeblich über die Fallzahl. Das Ausfüllen der Leistungsnachweise wird jährlich weit über 400 Millionen Mal durchgeführt.
Ziel des mehr als zweijährigen Projekts war es, den zeitlichen und finanziellen Erfüllungsaufwand im Bereich der Pflege festzustellen. Die Zahlen wurden exemplarisch anhand der Lebenslage einer über 65-jährigen Person untersucht, die nach schwerer Erkrankung pflegebedürftig geworden war.
„Eine sinnvolle Pflegedokumentation ist unverzichtbar. Die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen lassen jedoch Vereinfachungspotenzial vermuten. Experten müssen nun diese Prozesse, aber auch die aufwändigen Antragsverfahren genau untersuchen“ kommentierte der für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung zuständige Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Eckart von Klaeden, den Befund.
Das Projekt dient als Grundlage für die Diskussion zum weiteren Bürokratieabbau in der Pflege. Die Befragten wünschten sich vor allem einfachere Antragsformulare und Verbesserungen bei den Übermittlungswegen von Anträgen, Informationen und Bescheiden. Ferner wurden mehr Transparenz, Aufklärung und Beratung gefordert.
Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sind einige der Vereinfachungs- bzw. Verbesserungsvorschläge, die durch Gesetz geregelt werden können, bereits umgesetzt worden. Nun sollen einzelne Prozessschritte und rechtliche Rahmenbedingungen verschiedener Antragsverfahren vertieft analysiert werden, um im Zusammenwirken staatlicher und privater Verantwortungsträger die Bürokratie im Bereich Pflege weiter zu reduzieren.
„Wir brauchen schlanke und effektive Prozesse, damit die Mittel möglichst zielgenau für pflegerische Hilfen eingesetzt werden können und dem individuellen Bedarf gerecht werden. Diesen Weg gemeinsam mit der Selbstverwaltung erfolgreich zu gehen, ist eine wichtige Aufgabe der vom Bundesministerium für Gesundheit berufenen Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege“, so die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz.
Neben der Bundesregierung haben sich Vertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen, der Pflegeeinrichtungen und weiterer Institutionen aus dem Bereich Gesundheitswesen an dem Projekt beteiligt.
Der Projektbericht ist unter www.bundesregierung.de/buerokratieabbau abrufbar.
