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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Donnerstag, 24. Mai 2012

Pressemitteilung: 
169
Ausgabejahr: 
2012

Denkmalschutz

Staatsminister Bernd Neumann: Neues Denkmalschutz-Sonderprogramm ist kräftiger Schub für Erhalt des kulturellen Erbes

Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat die Mittel für die 1. Tranche des Denkmalschutz-Sonderprogramms III in Höhe von 28,5 Millionen Euro freigegeben. Damit ermöglicht er dringend erforderliche Restaurierungsmaßnahmen an 192 bedeutsamen Kulturdenkmälern in ganz Deutschland.

Sankt Petri Kirche in HamburgBild vergrößern Muss restauriert werden: Sankt Petri Kirche in Hamburg Foto: picture alliance / © Bruce Colem

Kulturstaatsminister Bernd Neumann begrüßte den Beschluss nachdrücklich: „Mit dieser Entscheidung ermöglicht der Haushaltsausschuss meinem Haus, eines seiner erfolgreichsten Programme – die Denkmalschutz-Sonderprogramme (DS) – weiterzuführen. Dies ist erneut ein kräftiger Schub für den Erhalt kulturellen Erbes in unserem Land. Die jetzt bewilligten Bundesmittel für die erste Tranche des Sonderprogramms III in Höhe von 28,5 Mio. Euro ermöglichen gemeinsam mit den Kofinanzierungen durch Länder, Kommunen oder die Antragssteller dringend erforderliche Restaurierungsmaßnahmen in einer Gesamthöhe von über 50 Mio. Euro. Nach der Zustimmung des Bundestages können nun viele Maßnahmen noch in diesem Jahr beginnen. Das ist eine gute Nachricht für alle Kommunen und Eigentümer von Denkmälern in ganz Deutschland. Wie auch schon bei den Vorläuferprogrammen (DS I und II) in den vorangegangenen Jahren, überstieg mit über 300 Anträgen aus den Kommunen und Ländern das Antragsvolumen die vorhandenen Mittel um mehr als das Doppelte.“

Ein Denkmalschutz-Sonderprogramm (DS I) wurde erstmals im Jahr 2008 mit 40 Mio. Euro initiiert, im Jahr 2011 dann das zweite (DS II) mit 15 Mio. Euro. Diese Programme berücksichtigen vor allem Kultureinrichtungen in den Regionen. Sie ergänzen damit das reguläre Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“, das seit 1950 besteht. Unterstützt werden grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern, die unser nationales kulturelles Erbe mit prägen. Die bereitgestellten Bundesmittel werden etwa in gleicher Höhe durch Länder, Kommunen, Eigentümer und bürgerschaftliches Engagement ergänzt. Die Ausführung kommt vor allem kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zugute. Insgesamt wurden infolge der drei Denkmalschutz-Sonderprogramme des Bundes bisher rund 160 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.