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PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 38

"Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze muss Maßnahmen zur Sprachförderung und für eine bessere Bildung von Kindern einbeziehen"

Di, 09.02.2010
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat in einem hohen Maße Auswirkungen auf Migrantenfamilien.
So sind Menschen aus Zuwandererfamilien etwa mit einem doppelt so hohen Anteil von Hilfebedürftigkeit betroffen wie Deutsche ohne Migrationshintergrund. Im Schnitt sind rund 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger Migranten.
 
"Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in unserem Land. Voraussetzung dafür ist, dass auch Empfänger von Sozialleistungen in die Lage versetzt werden, insbesondere Bildungsangebote wahrnehmen zu können. Gerade für Kinder aus Zuwandererfamilien ist dies von entscheidender Bedeutung, damit sie die Spirale von Hartz IV durchbrechen können und ihnen die Chancen für eine berufliche Perspektive eröffnet werden", erklärte Böhmer.

Viele der jungen Migranten sprechen oft nur schlecht Deutsch, ihre Bildungssituation ist alarmierend: Laut Mikrozensus 2008 haben 14,2 Prozent der Migranten keinen Schulabschluss - im Vergleich zu 1,8 Prozent der deutschen Bevölkerung. "In die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze müssen Maßnahmen zur Sprachförderung und für eine bessere Bildung von Kindern einbezogen werden", forderte Böhmer.

 
"Bildung hat einen hohen Stellenwert in unserem Land. Deshalb appelliere ich an die Migranteneltern, entsprechende Angebote von Bildungsträgern und anderen Einrichtungen anzunehmen. Jeder Cent, der für die Bildung der Kinder ausgegeben wird, ist Gold wert. Er erhöht ihre Chancen für den sozialen Aufstieg", betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
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