Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Donnerstag, 24. Januar 2013
- Ausgabejahr:
- 2013
Verkehr
Neues Jahr, neuer Führerschein
Wer seine Fahrprüfung ab dem 19. Januar 2013 ablegt, muss sich auf Änderungen einstellen: Die neuen Führerscheindokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren erneuert werden. Anlass ist die Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie, die dem Nebeneinander der über 110 verschiedenen Führerscheine in Europa ein Ende setzt.
