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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Donnerstag, 24. Januar 2013

Ausgabejahr: 
2013

Verkehr

Neues Jahr, neuer Führerschein

Wer seine Fahrprüfung ab dem 19. Januar 2013 ablegt, muss sich auf Änderungen einstellen: Die neuen Führerscheindokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren erneuert werden. Anlass ist die Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie, die dem Nebeneinander der über 110 verschiedenen Führerscheine in Europa ein Ende setzt.

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