Bundesministerium der Justiz
Dienstag, 29. Juni 2010
Neues P-Konto: Wirksamer und unbürokratischer Pfändungsschutz
Mit dem P-Konto behalten Schuldner ab 1. Juli 2010 trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft.
