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Bundesministerium der Justiz

Dienstag, 29. Juni 2010

Neues P-Konto: Wirksamer und unbürokratischer Pfändungsschutz

Mit dem P-Konto behalten Schuldner ab 1. Juli 2010 trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft.

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