Bundesministerium für Gesundheit
Dienstag, 26. März 2013
Gesundheit
Hausbesuch vom Zahnarzt
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können künftig auch zu Hause zahnärztlich behandelt werden. Voraussetzung: Sie können eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufsuchen. Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.
