Bundesministerium für Gesundheit
Mittwoch, 3. Februar 2010
Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes ist zum 1. Februar 2010 in Kraft getreten
Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren.
