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Bundesministerium für Gesundheit

Mittwoch, 3. Februar 2010

Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes ist zum 1. Februar 2010 in Kraft getreten

Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren.

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