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BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT

Modedroge "Spice" ist verboten!

Mi, 21.01.2009
Das Bundesgesundheitsministerium hat die in der Modedroge "Spice" enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.
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