BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Modedroge "Spice" ist verboten!
Mi, 21.01.2009
Das Bundesgesundheitsministerium hat die in der Modedroge "Spice" enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.