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Rundbrief Ausbildung Nr. 2 vom 12. Juni 2012

Wenige Neuerungen bei den Ausbildungsordnungen

Spektakuläre neue Berufe oder Neuordnungen wichtiger Berufsbereiche gibt es in diesem Jahr nicht zu vermelden. Das ist ein Zeichen dafür, dass der in der Mitte der 1990er Jahre beklagte Modernisierungsstau bei der dualen Ausbildung, inzwischen überwunden ist. Die Ausbildungsordnungen entsprechen den modernen technischen, ökologischen und sozialen Anforderungen. Neuordnungen finden mehr oder weniger unaufgeregt im Konsens der Sozialpartner und der Politik statt.


Kundenfreundliche Arbeitsagenturen


So gibt es bei den fünf am 1. August 2012 in Kraft tretenden Ausbildungsordnungen keine völlig neuen Berufe, lediglich eine neue Berufsbezeichnung. Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen ist die neue Bezeichnung für den bisherigen Beruf Fachangestellte für Arbeitsförderung. Bestimmend für das neue Ausbildungsberufsbild ist eine stärkere Kundenorientierung bei Aufgaben insbesondere der Bundesagentur für Arbeit. Es sollen Auskünfte erteilt und komplexe Anliegen auf der Basis gesetzlicher Vorschriften effektiv und selbstständig bearbeitet werden. Neu sind insbesondere die geänderten Rechtsanwendungen, mehr Kommunikation mit Kunden und im Team sowie mehr Dienstleistung in der Aufgabenerledigung.


Fachangestellte für Arbeitsmarkdienstleistungen sind insbesondere in Agenturen für Arbeit, bei gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Agenturen für Arbeit, bei zugelassenen Trägern und in Familienkassen tätig. Sie werden im Kunden- und im internen Dienstleistungsbereich eingesetzt.


Vier weitere Neuordnungen


An moderne Anforderungen wurden darüber hinaus vier weitere Berufe angepasst:
• Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellter
• Schilder- und Lichtreklamehersteller/ in
• Schornsteinfeger/ -in
• Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik.


Bei Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten wird künftig stärkeres Gewicht auf kaufmännische und betriebswirtschaftliche Arbeitsabläufe sowie auf stärkeren Kundenbezug in der Apotheke gelegt.


Schornsteinfeger werden Kunden künftig verstärkt über Energieeffizienz, vorbeugenden Brandschutz und Maßnahmen der Gefahrenabwehr beraten.


In den beiden anderen Berufen geht es vor allem um technische Neuerungen, die berücksichtigt werden. Dabei wird auch in beiden Berufen das Prüfungsverfahren verändert. Künftig entfällt die Zwischenprüfung, die durch einen ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt wird. Bei den Schilder- und Lichtreklameherstellern gibt es ab sofort zwei Schwerpunkte:


• Schwerpunkt Technik, Montage, Werbeelektrik/-eletronik
• Schwerpunkt Grafik, Druck, Applikation


Bei den Verfahrenstechnikern bleibt es bei sieben Schwerpunkten, die aber neu strukturiert werden.


Blickt man etwas weiter in die Zukunft, so stehen für 2013 nach heutigem Stand elf Berufe zur Neuordnung an. Auch bei diesen ist kein völlig neuer Beruf dabei.