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Freitag, 5. November 2010

Geld spielt eine Rolle

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Eine Qualifizierung im dualen System in Deutschland kostet Auszubildende in der Regel nichts. Im Gegenteil: Sie erhalten eine Vergütung. Das ist so im Berufs-bildungsgesetz von 1969 vorgeschrieben. Auszubildenden steht danach eine "angemessene Vergütung" zu. Darüber, was angemessen ist und wie zufrieden junge Menschen mit ihren Vergütungen sind, gibt es seit jeher unterschiedliche Auffassungen.

Immerhin freuen sich Auszubildende bei uns, bereits in der Ausbildung "eigenes Geld" zu verdienen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung spielt durchaus eine Rolle bei der Berufswahl. Die von den Betrieben in den verschiedenen Branchen gezahlten Ausbildungsvergütungen variieren sehr stark. Nach den Ergebnissen einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bewegen sie sich für 93 Prozent der befragten Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr zwischen 300 und 700 Euro. Für 5 Prozent der Jugendlichen liegt der Netto-Verdienst unter 300 Euro, 2 Prozent erhalten mehr als 700 Euro. Im Durchschnitt kommen die Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr auf eine monatliche Netto-Vergütung von 478 Euro.

Oft unzufrieden mit der Vergütung

Die 6.000 befragten Auszubildenden aus dem zweiten Ausbildungsjahr in 15 stark besetzten Ausbildungsberufen sind allerdings oft mit der Höhe ihrer Ausbildungs-vergütung nicht zufrieden: zwei von drei Auszubildenden empfinden ihre Vergütung als zu niedrig. 

Für die Zufriedenheit der Jugendlichen ist jedoch nicht allein die Vergütungshöhe ausschlaggebend. Viele weitere Faktoren spielen eine wichtige Rolle. Von besonderer Bedeutung ist dabei, wie hoch die Auszubildenden ihre Arbeitsleistung bewerten, die sie für den Betrieb erbringen. Die Auszubildenden fühlen sich in ihrem Betrieb oft bereits wie eine Fachkraft eingesetzt. Ihrer Einschätzung nach entfällt ein großer Teil ihrer betrieblichen Ausbildungszeit auf Tätigkeiten, die sie schon genauso gut und schnell wie ihre fertig ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen erledigen.

Wie sehr Auszubildende bereits als Fachkräfte benötigt werden, dokumentiert sich auch in der Zahl der geleisteten Überstunden. Über die Hälfte der Auszubildenden berichtet von regelmäßigen Überstunden - und zwar in einem Umfang von durch-schnittlich 4,8 Stunden pro Woche. Nicht immer werden diese Überstunden nach Aussagen der Jugendlichen durch Freizeit oder zusätzliche Bezahlung ausgeglichen - obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Studie zeigt, dass Auszubildende dann besonders unzufrieden mit der Vergütung sind, wenn sie sich als vollwertige Fachkraft eingesetzt fühlen. Allerdings spielen auch eine Reihe weiterer Faktoren eine Rolle wie die Betriebsgröße und der Beruf.

Ein wichtiger Aspekt ist das Alter der Auszubildenden. Gerade angesichts des längeren Schulbesuchs und der lange Jahre schwierigen Suche nach einer Ausbildungsstelle, sind Azubis heute älter. Dementsprechend haben sie auch höhere Ansprüche und das Bedürfnis, vom Elternhaus unabhängig zu werden. So sind ältere Azubis häufiger mit der Vergütung unzufrieden als jüngere.

Ein weiterer Faktor ist der soziale Vergleich. Jugendliche sprechen in der Berufs-schule mit Auszubildenden anderer Betriebe und Berufe und vergleichen die Vergütungen. Es liegt auf der Hand, dass sie mit ihrer Vergütung unzufrieden sind, wenn sie im Vergleich zu anderen niedrig ausfällt.

Vergütung reicht nicht

Häufig reicht den Jugendlichen die Ausbildungsvergütung nicht für ihre Grundversorgung und ihre individuellen Bedürfnisse. Daher geht rund jeder Vierte von ihnen neben der Ausbildung jobben. Im Durchschnitt jobben die Jugendlichen zusätzlich zu ihrer Ausbildung 9,2 Stunden pro Woche. 

Nebenjobs können für Auszubildende durchaus positive Effekte haben. Sie bieten den Jugendlichen zum Beispiel die Chance, ihre erlernten Fähigkeiten und Fertig-keiten auch in anderen beruflichen Umgebungen einzusetzen. Dies darf jedoch nicht zu einer Gefährdung des Ausbildungserfolgs oder gar zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit der Jugendlichen - aufgrund von fehlenden Erholungszeiten - führen. Die Studie problematisiert diesen Befund vor dem Hintergrund der maximal zulässigen Arbeitszeiten insbesondere bei unter 18-Jährigen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

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