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Sonntag, 18. Oktober 2009

40 Jahre Berufsbildungsgesetz, seit 19 Jahren in ganz Deutschland

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Das Berufsbildungsgesetz feierte im September seinen 40. Geburtstag. Das erste bundeseinheitliche Gesetz über die Ausbildung junger Menschen in Betrieb und Berufsschule löste ein zersplittertes Berufsbildungsrecht ab.

Das Berufsbildungsgesetz steht einerseits in der jahrhundertelangen Tradition der deutschen Berufsbildung mit Wurzeln im mittelalterlichen Zunftwesen. Andererseits hat es das Berufsausbildungssystem von Grund auf neu gestaltet und weiter ent­wickelt.

Das Gesetz enthält Bestimmungen über Begründung, Beendigung und den prägen­den Inhalt des Berufsausbildungsverhältnisses. Dazu gehört auch die Frage einer angemessenen Vergütung. Hinzu treten Vorschriften über die Anerkennung von Ausbildungs­berufen, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen sowie die qualita­tive Über­wachung, Beratung und Regelung der Berufsausbildung. Den Ausbildungs­stätten hat das Gesetz Leitlinien für eine einheitliche, systematische und im Interesse der Mobi­lität breit angelegte innerbetriebliche berufliche Bildung an die Hand gege­ben.

Parlament der Berufsbildung

Zugleich regelt das Berufsbildungsgesetz erstmals das Verfahren, wie die Akteure in Bund und Ländern und bei den Sozialpartnern zusammenarbeiten. 1969 wurde dafür das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gegründet. Das BIBB gilt heute als "Parlament der Berufsbildung". Ein zentraler Aufgabenbereich des Instituts ist die Vorbereitung und Aktualisierung der differenzierten staatlichen Ausbildungsord­nungen, die jeder dualen Ausbildung zugrunde liegen. Diese Ausbildungsordnungen, ein Kernstück des Gesetzes aus dem Jahre 1969, werden im engen Dialog mit der Praxis kontinuierlich fortentwickelt.

Das Berufsbildungsgesetz schuf einheitliche Strukturen der Berufsausbildung. So gewährleistet es die laufende Anpassung des Berufsbildungssystems an den technologischen Fortschritt und strukturellen Wandel. Der Übergang von der Ausbildung in dauerhafte und verlässliche Beschäftigung funktioniert so besser als in vielen anderen Staaten.

Seit 1990 in ganz Deutschland

Noch die letzte DDR-Volkskammer übernahm das Berufsbildungsgesetz am 19. Juli 1990 für die DDR. Eines war schon damals beiden deutschen Staaten gemeinsam: Weit über die Hälfte der Jugendlichen begannen nach Ende der allgemeinbildenden Schule eine Berufsausbildung.

Das Berufsbildungssystem der DDR war zentralistisch organisiert. 936 betriebliche Berufsschulen deckten den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung für den größten Teil der Auszubildenden ab. Eine organisatorische und rechtliche Tren­nung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung bestand somit nicht. Die Schule war Teil des Betriebes und auch für die Lehrwerkstätten verantwortlich. Da große Betriebe grundsätzlich staatlich waren, bestanden zwar Merkmale einer dualen Ausbildung im Sinne getrennter berufstheoretischer und berufspraktischer Ausbildungen. Anders als im Westen war aber der Staat für beide Teile zuständig.

Dabei war das Berufsbildungssystem differenziert. Die Facharbeiterausbildung nach 10 Jahren Schulbesuch dauerte zwei Jahre. Daneben gab es 63 Ausbildungsberufe für Schulabgänger der 8. Klassen. Die Ausbildung war auf das geringere Niveau der Eignungsvoraussetzungen zugeschnitten und dauerten zweieinhalb bis drei Jahre. Ein weiterer Bildungsweg war die dreijährige "Berufsausbildung mit Abitur". 86 Berufe standen für diesen Weg zur Verfügung.

Es gab gravierende Unterschiede zur Bundesrepublik. Die Berufsausbildung war Teil der Arbeitskräfteplanung der DDR. Entsprechend konnte rein nach dem staatlich oder betrieblich definierten Bedarf die Zulassung zu den Berufen geregelt werden. Gleichzeitig diente die Betriebsberufsschule dazu, die Auszubildenden politisch-ideologisch zu einem "allseitig entwickelten, hochqualifizierten und klassenbewuss­ten Facharbeiter" zu erziehen.

Lange Übergangszeit 

Nach der Wende ging die Verantwortung für die Ausbildung wie im Westen an die Privatwirtschaft. Gleichzeitig kamen sämtliche Berufsschulen in kommunale Träger­schaft. So war sehr schnell die Voraussetzung zur vollständigen Übernahme des westdeutschen dualen Berufsbildungssystems gegeben.

Die Umstellung wäre eigentlich ganz einfach gewesen, hätten sich nicht die meisten Betriebe in einem desolaten Zustand befunden. So begann eine Wanderung der jungen Menschen in den Westen, um hier eine Ausbildung zu absolvieren. In den neuen Ländern entstanden Einrichtungen, die außerbetriebliche Berufsausbildungen anboten. Bis heute läuft das Ausbildungsprogramm Ost, wenn auch in geringerem Umfang als unmittelbar nach der Wiedervereinigung. Waren es 2001 noch 16.000 geförderte Lehrstellen, so sind es heute nur noch 7.000.

Inzwischen beginnt sich die Situation umzukehren, nicht zuletzt wegen des demo­grafischen Wandels: Westdeutschen Jugendlichen wird geraten, auch in den neuen Ländern nach einem Ausbildungsplatz zu suchen. Der wirtschaftliche Aufschwung in einigen Branchen Ostdeutschlands und die sich extrem verringernde Zahl ostdeut­scher Schulabgänger führt hier zu attraktiven Perspektiven für junge Menschen aus ganz Deutschland.

Gesetz 2005 novelliert

Seit Mai 2005 ist das Berufsbildungsgesetz in einer novellierten Fassung in Kraft. Die Neufassung schafft unter anderem eine flexiblere Zulassung von jungen Menschen aus vollzeitschulischer Ausbildung zur Kammerprüfung. Teile der Ausbildung können heute im Ausland absolviert werden. Auch gibt es neue Möglichkeiten, eine Aus­bil­dung in mehreren aufeinander aufbauenden Stufen zu komplettieren. Das Prü­fungs­recht wurde praxisgerecht weiter flexibilisiert.

Eine aktuelle Umfrage zum Reformstand in der beruflichen Bildung zeigt: Die 2005 im Austausch zwischen allen Akteuren getroffenen Weichenstellungen haben sich in der Praxis bewährt. Die gesetzliche Regelung der Berufsbildung ist aus heutiger Sicht eine dynamische Erfolgsgeschichte.

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