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Mittwoch, 1. Juli 2009

Meister-Bafög noch attraktiver 

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Am 1. Juli 2009 sind die Bedingungen für das Meister-Bafög oder, wie es richtig heißt, für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz deutlich verbessert worden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg erforderlich. Nur so kann dem Fachkräftemangel in Deutschland begegnet und die Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden.

Große Nachfrage

Das Interesse an mit dem Meister-Bafög geförderten Weiterbildungen ist groß. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten im vergangenen Jahr knapp 140.000 Personen Leistungen nach dem Gesetz. Damit zeigte sich nach zwei Jahren des Rückgangs erstmals wieder ein Anstieg der Gefördertenzahlen (um 4,4 Prozent). An Förderleistungen wurden im Jahr 2008 insgesamt rund 382 Millionen Euro bewilligt, sieben Prozent mehr als im Vorjahr.

Von den Förderleistungen entfielen rund 267 Millionen Euro auf Darlehen und 114 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Zuschüsse setzten sich aus 65 Millionen Euro zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, knapp 49 Millionen Euro für den Lebensunterhalt und 0,2 Millionen Euro zur Kinderbetreuung an die Geförderten zusammen. Bei den Darlehen wurden 149 Millionen Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, 117 Millionen Euro für den Lebensunterhalt und 1 Million Euro für die Anfertigung des „Meisterstücks“ bewilligt. Inwieweit Darlehen in Anspruch genommen werden, können die Förderungsberechtigten frei entscheiden. Insgesamt nahmen die Geförderten 184 Millionen Euro der bewilligten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch.

31 Prozent der Geförderten waren Frauen. Ihre Zahl stieg gegenüber 2007 um drei Prozent auf rund 43.000. Daneben wurden im Jahr 2008 mit 96.000 Männern rund fünf Prozent mehr gefördert als im Jahr 2007. 82 Prozent der Geförderten waren zwischen 20 und 35 Jahre alt. Am stärksten vertreten waren die 25- bis 29-Jährigen (35 Prozent), gefolgt von den 20- bis 24-Jährigen (32 Prozent) und den 30- bis 34-Jährigen (15 Prozent).

Knapp 50.000 (36 Prozent) der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil. 90.000 (64 Prozent) an einer Teilzeitfortbildung.

Deutliche Verbesserungen

Das "Meister-BAföG" unterstützt seit 1996 die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potentielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Bandbreite der Verbesserungen ist vielfältig. So erhalten nun auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, einen Rechtsanspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung. Bislang wurde stets nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.

30,5 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erstattet der Staats als Zuschuss, den Rest als Darlehen. Wer die Prüfung besteht, muss künftig weitere 25 Prozent dieses Darlehens, also der restlichen 69,5 Prozent nicht zurückzahlen. Die Förderung durch den Staat erhöht sich somit von 30,5 Prozent auf 48 Prozent.

Besonders deutlich wirken sich die Verbesserungen für Fortbildungswillige mit Kindern aus. Sie erhalten für jedes Kind statt bisher 179 Euro pro Monat nunmehr 210 Euro, die zudem mit 50 Prozent bezuschusst werden und nicht mehr wie bisher nur als Darlehen gewährt werden. Für einen Verheirateten mit zwei Kindern erhöht sich der Unterhaltsbeitrag von 1.243 auf 1.310 Euro (675 Euro Bedarfssatz + 215 Euro Ehegatte + 2 x 210 Euro Kinder), der Zuschussanteil steigt von 229 auf 439 Euro. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind unter 10 Jahren, der künftig ohne Kostennachweis gezahlt wird.

Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden fortan noch stärker honoriert. Bislang wurde ab einer Einstellung von mindestens zwei Personen ein Darlehenserlass in Höhe von 66 Prozent gewährt. Mit dem neuen Gesetz reicht bereits die dauerhafte Einstellung eines einzigen neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden, um einen Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent zu erhalten.

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