Donnerstag, 30. April 2009
Neue Prüfungsstruktur im Einzelhandel
Der Einzelhandel betritt Neuland und erprobt eine neue Prüfungsstruktur: Ab Juli 2009 wird im Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ die sogenannte Gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Dabei absolvieren die Auszubildenden ihre Prüfung in zwei Teilen zu unterschiedlichen Zeiten. Die ersten Prüfungsaufgaben werden am Ende des zweiten Ausbildungsjahres bearbeitet, die übrigen am Ende der gesamten Ausbildung.
„Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ ist der erste kaufmännische Beruf mit einer geteilten Prüfung. Im gewerblich-technischen Bereich gibt es diese Art der Abschlussprüfung schon seit 2002.
Ende der klassischen Zwischenprüfung
Die neue Prüfungsstruktur löst die klassische Form mit Zwischen- und Abschlussprüfung ab. Der wesentliche Unterschied: Im Gegensatz zur Zwischenprüfung fließt die Note der ersten Prüfung jetzt mit in das Abschlussergebnis der Auszubildenden ein.
Bislang wurde die Zwischenprüfung als reine Lernstandsüberprüfung gewertet und hatte keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abschlussprüfung. Künftig wird aus beiden Prüfungsteilen die Endnote bestimmt.
Ziel: Früh Kernkompetenzen prüfen
Mit der veränderten Abschlussprüfung für Kaufleute im Einzelhandel werden nicht erst am Ende der Ausbildung, sondern schon nach zwei Jahren Kernkompetenzen abschließend geprüft. So soll die berufliche Handlungsfähigkeit im kaufmännischen Bereich besser als bei der alten Prüfung nachgewiesen werden.
Prüfungsbereiche des ersten Teils sind Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Am Ende der Ausbildung sind praxisbezogene Fälle und Aufgaben schriftlich zu bearbeiten und ein fallbezogenes Fachgespräch zu führen.
Berufswechsel während der Ausbildung ermöglichen
Der erste Teil der Gestreckten Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ ist künftig identisch mit der schriftlichen Abschlussprüfung im zweijährigen Ausbildungsberuf „Verkäufer/-in“.
Dies vereinfacht die Prüfungsstruktur. Gleichzeitig werden gemeinsame Kernkompetenzen nachgewiesen, die einen Ausbildungswechsel und die Anrechnung von bisher erbrachten Leistungen erleichtern. So soll die Mobilität zwischen den Berufen verstärkt werden.
Bei Erfolg auf weitere Berufe anwenden
Kann sich die Gestreckte Abschlussprüfung für Einzelhandelskaufleute bewähren, könnte sie bald auch in anderen kaufmännischen Berufen eingesetzt werden. Um dies zu prüfen, wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) drei Ausbildungsjahrgänge mit der Gestreckten Prüfung evaluieren.
Dabei soll untersucht werden, inwieweit diese Prüfungsform geeignet ist, die berufliche Handlungsfähigkeit in den Einzelhandelsberufen angemessen zu bewerten. Gleichzeitig geht es um die Praktikabilität der neuen Struktur. Die Erprobungsverordnung gilt bis zum 31. Juli 2015. Bis dahin muss entschieden werden, ob die Gestreckte Abschlussprüfung beibehalten wird.

