Montag, 2. März 2009
Neue Anreize beim Meister-Bafög
„Das Meister-Bafög ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung“, erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan vor wenigen Wochen im Bundestag. Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz, wie es auch bezeichnet wird, gehört seit seiner Einführung 1996 und seiner Reform 2002 zu den erfolgreichsten Förderungsinstrumenten in der beruflichen Weiterbildung. Mit der neuen, jetzt vom Parlament verabschiedeten Ergänzung setzt die Bundesregierung neue, verbesserte Anreize für die weitergehende Ausbildung und reagiert vor allem auf demografische Entwicklungen.
Was ändert sich allgemein?
Schon im letzten Jahr wurden die Förderungssätze und die entsprechenden Freibeträge um zehn Prozent erhöht. Mit den neuen Änderungen wächst unter anderen auch die Gruppe der Anspruchsberechtigten: Ab Inkrafttreten werden auch Altenpflegekräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher bei Fortbildungen gefördert. So werden insbesondere im Sozial- und Pflegebereich Anreize gesetzt, die einem Mangel an Fachkräften hier entgegenwirken sollen.
Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits länger als drei Jahre in Deutschland leben, erhalten von jetzt an Förderung, ohne dass eine Mindesterwerbsdauer vorausgesetzt wird. Ihnen wird sowohl der Weg in die Integration als auch in die wirtschaftliche Unabhängigkeit erleichtert.
Grundsätzliche Regelungen
Eine Altersgrenze für die Förderung gibt es nicht. Grundsätzlich kann jede Fortbildung, die auf Gesellen- beziehungsweise Facharbeiterniveau aufbaut und zu einem rechtlich anerkannten Abschluss auf Meisterniveau führt, gefördert werden – ob in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder im Fernunterricht.
Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen: Bei einer Vollzeit-Fortbildung sind mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an mindestens vier Werktagen vorgeschrieben Die Fortbildung darf nicht länger als drei Jahre dauern. Teilzeitfortbildung müssen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen und nach spätestens vier Jahren abgeschlossen sein. Bei erfolgreichem Abschluss können bis zu 25 Prozent des Darlehens erlassen werden.
Übergänge erleichtern
Die Bundesregierung will nicht nur mehr Menschen durch das Meister-Bafög unterstützen, sondern diesen Menschen auch mehr Sicherheit geben als vorher. Zusätzlich zu der größeren Bezugsgruppe wurden auch die Bezugszeiträume erweitert: Die Förderung endet nicht mehr mit dem Ende der Fortbildung. Teilweise vergehen bis zu drei Monate zwischen Ende des Weiterbildungslehrgangs und der eigentlichen Prüfung. In diesem Zeitraum geht nach den Änderungen die Förderung jetzt weiter.
Gleichzeitig soll auch der Übergang in die Selbstständigkeit vereinfacht werden: Wer sich nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung eine eigene Existenz aufbaut und so Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft, kann mit einem Rückzahlungserlass von bis zu 33 Prozent rechnen.
Eltern unterstützen
Für Eltern ist die Gesetzesnovelle besonders interessant, denn es ändert sich einiges. Bisher erhielten sie pro Kind zusätzlich 179 Euro als Darlehen. Dieser Zusatzbeitrag erhöht sich auf 210 Euro und muss nur noch zu 50 Prozent zurückgezahlt werden. Hinzu kommt ein neuer Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende: Pro Monat gibt es pro Kind 113 Euro.
Diese zusätzliche Förderung soll die Eltern nicht nur während der Weiterbildung, sondern auch in den Übergangsphasen unterstützen: Auch während der Wartezeit bis zur Prüfung werden Unterhaltsbeiträge mit Kinder- und Kinderbetreuungszuschlag weitergezahlt.

