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Donnerstag, 17. Januar 2013

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

in der Zeit vom 01. Juli bis 30. September 2012

Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern) veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Die Übersicht fasst die Angaben der Ministerien und des Bundespresseamtes zusammen. Es sind Broschüren/Bücher, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Messen und Ausstellungen erfasst. Maßnahmen für sehr begrenzte Zielgruppen erscheinen unter der Rubrik „Sonstige Einzelmaßnahmen“.

Publikationen, wie Broschüren und Faltblätter, lassen sich kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bestellen.

Im 3. Quartal 2012 gab das Bundespresseamt für die Öffentlichkeitsarbeit 1.442.814 Euro aus. Die Bundesministerien haben insgesamt 5.203.732 Euro aufgewendet.