Dienstag, 11. September 2012
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
in der Zeit vom 01. April bis 30. Juni 2012
Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern) veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Die Übersicht fasst die Angaben der Ministerien und des Bundespresseamtes zusammen. Es sind Broschüren/Bücher, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Messen und Ausstellungen erfasst. Maßnahmen für sehr begrenzte Zielgruppen erscheinen unter der Rubrik "Sonstige Einzelmaßnahmen".
Publikationen, wie Broschüren und Faltblätter, lassen sich kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bestellen.
Im 2. Quartal 2012 gab das Bundespresseamt für die Öffentlichkeitsarbeit 3.150.225 Euro aus. Die Bundesministerien haben insgesamt 4.782.656 Euro aufgewendet.
