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Dienstag, 27. September 2011

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2011

Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern) veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Die Übersicht fasst die Angaben der Ministerien und des Bundespresseamtes zusammen. Es werden Broschüren/Bücher, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Messen und Ausstellungen erfasst.

Maßnahmen für sehr begrenzte Zielgruppen erscheinen unter der Rubrik „Sonstige Einzelmaßnahmen“.

Publikationen, wie Broschüren und Faltblätter, können kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bezogen werden.

Im 2. Quartal 2011 gab das Bundespresseamt für die Öffentlichkeitsarbeit 1.013.108 Euro aus. Die Bundesministerien haben insgesamt 4.776.457 Euro aufgewendet.