Montag, 11. Juli 2011
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011
Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern) veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Die Übersicht fasst die Angaben der Ministerien und des Bundespresseamtes zusammen. Es werden Broschüren/Bücher, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Messen und Ausstellungen erfasst.
Maßnahmen für sehr begrenzte Zielgruppen erscheinen unter der Rubrik „Sonstige Einzelmaßnahmen“.
Publikationen, wie Broschüren und Faltblätter, können kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bezogen werden.
Im I. Quartal 2011 gab das Bundespresseamt für die Öffentlichkeitsarbeit 174.047 Euro aus. Die Bundesministerien haben insgesamt 3.171.912 Euro aufgewendet.
