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Donnerstag, 6. Januar 2011

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 2010

Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern) veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Die Übersicht fasst die Angaben der Ministerien und des Bundespresseamtes zusammen. Es werden Broschüren/Bücher, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Messen und Ausstellungen erfasst.

Maßnahmen für sehr begrenzte Zielgruppen erscheinen unter der Rubrik „Sonstige Einzelmaßnahmen“.

Publikationen, wie Broschüren und Faltblätter, können kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bezogen werden.

Im 3. Quartal 2010 gab das Bundespresseamt für die Öffentlichkeitsarbeit 1.205.437 Euro aus. Die Bundesministerien haben insgesamt 3.127.431 Euro aufgewendet.