Donnerstag, 28. Oktober 2010
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2010
Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern) veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Die Übersicht fasst die Angaben der Ministerien und des Bundespresseamtes zusammen. Es werden Broschüren/Bücher, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Messen und Ausstellungen erfasst.
Maßnahmen für sehr begrenzte Zielgruppen erscheinen unter der Rubrik „Sonstige Einzelmaßnahmen“.
Publikationen, wie Broschüren und Faltblätter, können kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bezogen werden.
Im . zweiten Quartal 2010 gab das Bundespresseamt für die Öffentlichkeitsarbeit 416.628,59 Euro aus. Die Bundesministerien haben insgesamt 3.430.504 Euro aufgewendet.
