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Freitag, 31. Juli 2009

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2009

Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern) veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Die Übersicht fasst die Angaben der Ministerien und des Bundespresseamtes zusammen. Es werden Broschüren/Bücher, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Messen und Ausstellungen erfasst.

Maßnahmen für sehr begrenzte Zielgruppen erscheinen unter der Rubrik „Sonstige Einzelmaßnahmen“.

Publikationen, wie Broschüren und Faltblätter, können kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bezogen werden.

Im ersten Quartal 2009 gab das Bundespresseamt für die Öffentlichkeitsarbeit 1.559.897,00 Euro aus. Die Bundesministerien haben insgesamt 9.972.242,00 Euro aufgewendet.