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Montag, 16. Oktober 2006

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung teilt mit:

 

 

Das Bundesverfassungsgerichts hatte in einem Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern angeregt, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zu veröffentlichen. Dies geschieht quartalsweise.

 

 

Die Angaben gegliedert nach Ressorts beziehen sich auf Veröffentlichungen im jeweils vorhergehenden Quartal. Erfasst werden Broschüren, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Tonbildschauen und Ausstellungen.

 

Vorhaben für sehr begrenzte Zielgruppen mit kleinen Auflagen und geringem Kostenaufwand werden nicht gesondert mit Titel angegeben. Sie erscheinen zusammengefasst unter der Bezeichnung „Sonstige Einzelmaßnahmen“.

 

 

Die Maßnahmen und die damit verbundenen Ausgaben dienen der Information der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland über ihre Rechte, Pflichten und Chancen sowie über die Arbeit und die Ziele der  Bundesregierung. Die Materialien sind kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Bundesministerien zu beziehen.

 

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat für die Öffentlichkeitsarbeit einen Betrag von 500.260,15 Euro verausgabt. Dieser Betrag umfasst auch Zahlungen für noch offene Beträge für Maßnahmen früherer Quartale sowie bereits fällige Beträge für künftige Maßnahmen. Die Ressorts haben für die in der Übersicht dargelegten Maßnahmen insgesamt 2.504.174,20 Euro aufgewendet.