Montag, 12. Juni 2006
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung teilt mit:
Gemäß der Anregung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern veröffentlicht die Bundesregierung vierteljährlich Übersichten über Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Diese nach Angaben aus den jeweiligen Ressorts zusammengestellte Übersicht bezieht sich auf Veröffentlichungen im jeweils vorhergehenden Quartal. Erfasst werden Broschüren, CD-ROM/PC-Disketten, Faltblätter, Beilagen und Sonderdrucke, Anzeigen, Filme, Tonbildschauen und Ausstellungen. Angekaufte Bücher sind in der Regel nicht für die allgemeine Verteilung bestimmt.
Vorhaben für sehr begrenzte Zielgruppen mit Kleinauflagen und geringem Kostenaufwand werden nicht gesondert mit Titel angegeben. Sie erscheinen zusammengefasst unter der Bezeichnung „Sonstige Einzelmaßnahmen“.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat für die Öffentlichkeitsarbeit einen Betrag von 780.340,70 Euro verausgabt. Dieser Betrag umfasst auch Zahlungen für noch offene Beträge für Maßnahmen früherer Quartale sowie bereits fällige Beträge für künftige Maßnahmen. Die Ressorts haben für die in der Übersicht dargelegten Maßnahmen insgesamt 965.026,42 Euro aufgewendet.
Die Ausgaben dienen der Information der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland über ihre Rechte, Pflichten und Chancen sowie über die Arbeit und die Ziele der Bundesregierung. Die Materialien sind kostenfrei beim Bundespresseamt und über die Referate für Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Bundesministerien zu beziehen.
