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Donnerstag, 21. März 2013

Mitschrift Pressekonferenz

Pressekonferenz nach dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zum Thema Energiewende

in Berlin

Sprecher: Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, Ministerpräsident Torsten Albig

STS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Die Energiewende-Beratung zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten ist nun schon eine regelmäßige Veranstaltung. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten von Thüringen und Schleswig-Holstein werden Ihnen berichten. Danach ist Zeit für einige wenige Fragen.

BK'in Merkel: Meine Damen und Herren, wir haben heute im Rahmen unserer beständigen Beratungen über das große Projekt der Energiewende zwei Themen im Fokus gehabt:

Das eine ist das Thema der Stromnetze. Hier kann ich sagen, dass wir in der Folge unserer jetzt sehr strukturierten Zusammenarbeit wirkliche Fortschritte erzielt haben. Neben dem Monitoring-Bericht über die Ausbauschritte im so genannten Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG - haben wir uns heute vor allen Dingen damit befasst, wie wir das Bundesbedarfsplangesetz, also die großen Leitungsbauten auf der Gleichspannungsbasis, durchführen wollen. Hier ist es im Rahmen der Planfeststellungszuweisungsverordnung gelungen, eine Einigung zwischen Bund und Ländern darüber zu erzielen, dass die Bundesnetzagentur bei der Planfeststellung - neben der Raumordnung - eine wichtige Aufgabe hat, natürlich unter engster Zusammenarbeit mit den Ländern und ihren jeweiligen Anliegen. Wir sind übereingekommen, diese Einigung so umzusetzen, dass diese Planfeststellungszuweisungsverordnung am 7. Juni im Bundesrat verabschiedet werden kann, womit dann der Rechtsrahmen klar ist, unter dem diese großen Übertragungsleitungen gebaut werden.

Es sollte noch einmal darauf hingewiesen werden, dass dieser Bundesbedarfsplan für den Netzausbau immer wieder überarbeitet wird. Das heißt, wenn sich zum Beispiel verstärkte Offshore-Zubauten in bestimmten Bereichen oder andere Veränderungen ergeben, so kann hier immer wieder angepasst werden. Denn die Energiewende ist ja ein Prozess, bei dem man nicht heute schon jeden Schritt voraussehen kann. Aber der Rechtsrahmen steht - dank allen, die daran mitgearbeitet haben, insbesondere den Ländern -, und das empfinde ich als einen großen Fortschritt.

Zweitens haben wir uns mit der Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befasst und nach einer längeren Diskussion einvernehmlich vereinbart, dass rechtlich verbindlich zugesagte Vergütungen für Bestandsanlagen nicht nachträglich gekürzt werden. Das gilt auch für Anlagen, für die es bereits rechtlich verbindliche Verpflichtungen gibt. Das ist angesichts der Diskussion, die entstanden ist, ein wichtiges Signal, glaube ich, und sollte alle beruhigen, die investieren wollen oder solche Anlagen betreiben.

Wir haben dann gesagt, dass der Chef des Kanzleramts mit den Chefs der Staatskanzleien die Diskussionen über Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz fortsetzt. Wir werden im Mai dazu noch einen Status machen: Wie weit sind wir gekommen? – Es geht hier um die Frage energieintensive Industrie. Es geht um die Zukunft der Erneuerbare-Energien-Umlage. Die Länder haben den Bund auch gebeten zu prüfen, ob man bei der Stromsteuer etwas machen kann. Hier habe ich heute keine Zusagen gemacht. Aber wir haben das zur Kenntnis genommen genauso wie wir zur Kenntnis genommen haben, dass die Frage des Emissionshandels auf der europäischen Ebene noch einmal diskutiert werden sollte. Hier gibt es eh Diskussionen in Europa.

Insgesamt waren wir uns über die durchaus komplexe Materie einig. Man muss wissen, dass eine grundlegende Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes notwendig ist. Das haben Bund und Länder heute auch einvernehmlich bestätigt. Das muss dann natürlich auch mit dem Marktdesign für die grundlastfähigen Kraftwerke verzahnt werden. Das soll Anfang der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden.

Nichtsdestotrotz wollen wir versuchen, vor September noch einen Schritt hinzubekommen und dann in der nächsten Legislaturperiode einvernehmlich zu agieren. Das ist noch ein großer Aufgabenschritt. Es hat sich bewährt, dass wir uns regelmäßig treffen. Ich danke dafür, dass auch bei durchaus unterschiedlichen Länderinteressen - von den Bundes- und Länderinteressen will ich gar nicht sprechen - immer wieder der Wille vorherrscht, vorrangig das Gemeinsame zu sehen. Das hat unsere Beratungen heute auch geprägt.

MP'in Lieberknecht: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bestätige gern: Es waren konstruktive Beratungen. Wir sind wieder einen Schritt vorangekommen. Dies geschah auf der Basis des Beschlusses der Ministerpräsidenten vom Oktober letzten Jahres in Weimar, wo wir die Energiewende als ein gemeinsames Projekt von 16 Ländern und dem Bund verabredet haben. Das haben wir ja dann auch beim letzten Energiegipfel bei Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, gemeinsam bestätigt.

Wir sind vorangekommen. Freilich, wir sind noch nicht am Ziel. Aber wir haben heute doch in zwei Bereichen wichtige Schritte gemacht. Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass wir uns - 16 Länder und der Bund - so einig werden, wie es mit dem Netzausbau weiter vorangeht? Genau das haben wir heute nach umfangreichen Vorarbeiten getan.

Wir sind uns einig, nicht zuletzt in der entscheidenden Frage der Koordination des Ausbaus. Wir sind uns einig, was die Verordnung des Bundes betrifft, in der wir als Länder Kompetenzen abgegeben haben - definitiv unter der Zusage, dass die Länder im weiteren Verfahren beteiligt werden. Das bewährt sich. Der Ausbau kommt spürbar schneller voran. Das kann ich hier nicht zuletzt aufgrund der Erfahrung Thüringens gern bestätigen. Wir sehen also einer sehr geordneten Arbeit zwischen Bund und Ländern entgegen.

Ich möchte ausdrücklich sagen: Die Bundesnetzagentur hat hier eine ganz wichtige Mittlerfunktion wahrgenommen. Es hat sich in der Tat gelohnt, dass wir dieses Thema über mehrere Konferenzen immer wieder miteinander besprochen haben. Nur dadurch sind wir heute so weit und konnten dieses Einvernehmen erzielen.

Das Zweite: Es geht in der Tat darum, wie wir strompreismindernd wirken können. Die Zahlen sind ja allen bekannt, was die gesamte EEG-Vergütung betrifft. Ich nenne sie noch einmal, um die Umfänglichkeit deutlich zu machen: 2010 waren es 12,8 Milliarden Euro, 2011 16,4 Milliarden Euro und 2012 20 Milliarden Euro. Es geht also darum, hier etwas begrenzend zu wirken. Das soll aber nicht verdecken, dass wir insgesamt das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Frage der Energiewende als ein sehr wichtiges und vor allem mit positiver Entwicklung versehenes Projekt zwischen Bund und Ländern einschätzen.

Es hat sich im Grundsatz bewährt, aber es besteht Reformbedarf - Bedarf zu einer grundsätzlichen Novelle, die in der Kürze der Zeit nicht zu leisten ist. Wir, Bund und Ländern, stimmen überein, dass dies zum Beginn der kommenden Legislaturperiode in Angriff genommen werden muss. Gleichwohl sind aber auch kurzfristige Maßnahmen notwendig.

Es muss gelten, dass vor allen Dingen bei Bestandsanlagen und auch bei Anlagen, wo bereits rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen worden sind, Rechtssicherheit bestehen muss. Es ist wohl das wichtigste Signal der heutigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder hier im Bundeskanzleramt, dass in Deutschland bei Projekten mit rechtlich verbindlichen Verpflichtungen Rechtssicherheit für Investoren besteht - ein eindeutiges Signal von 16 Ländern und dem Bund.

Was nun die Möglichkeiten betrifft, strompreismindernde Maßnahmen auf der Basis dessen, was seit Wochen zwischen dem Bund - insbesondere dem Bundesumweltminister und auch dem Bundeswirtschaftsminister - und den Ländern bereits besprochen wurde, weiter zu besprechen, so ist natürlich unmittelbar das EEG mit der Umlage anzusehen. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, ist die Frage der energieintensiven Unternehmen. Es war jetzt nicht Aufgabe von 16 Ländern und dem Bund, in dieser Konferenz nähere Spezifizierungen vornehmen; es ging aber sehr wohl darum, dies als einen wichtigen Bereich der weiteren Arbeit zu definieren.

Das gleiche gilt für die Frage der Neuanlagen; denn wenn wir auf der einen Seite bestandssichernd vorgehen, dann bleibt beim EEG am Ende die Frage der Neuanlagen. Auch diesbezüglich haben wir in dieser Runde nicht spezifiziert, sondern die Maßgabe gegeben, dass hier weitere Prüfungen vorgenommen werden müssen.

Wir sehen als Länder einen dritten Punkt - und hinsichtlich des Prüfungsbedarfs sind wir auch da einer Meinung -, nämlich dass die steuerliche Frage mit in Betracht gezogen werden muss. In den kommenden Wochen werden dann auch die entsprechenden Prüfergebnisse Bund und Ländern vorliegen.

Die Frage des Emissionshandels hat die Frau Bundeskanzlerin schon erwähnt. Diesbezüglich sind ohnehin europäische Debatten im Gange. Wir müssen nur darauf achten - dazu gibt es auch eine Protokollerklärung der kohlefördernden Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Saarland -, dass es nicht zu einer Doppelbelastung im Kohlebergbau kommt. Das möchte ich hier im Interesse dieser betroffenen Länder ausdrücklich erwähnen.

Auf dieser Basis sehen wir gute Chancen, dass Bundeskanzleramtsminister Pofalla und die Chefs der Staatskanzleien in den kommenden Wochen - ich sage: je zügiger, umso besser -, aber spätestens bis Ende Mai weitere Maßnahmen besprechen werden und wir am Ende auch ein Paket vorlegen können, in dem die strompreismindernden Tatbestände identifiziert werden, und dass wir da, wo notwendig, möglichst noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen können - beziehungsweise bei Einigkeit dann auch beschließen können.

Von daher war der heutige Energiegipfel ein weiterer Markstein im Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in Kontinuität und auch in dem geordneten Verfahren, wie wir es über Monate hin angelegt haben. Von daher sage ich: Die Energiewende ist zwischen 16 Ländern und dem Bund in guten Händen, und wir bringen sie weiter voran. Ich bin da ganz optimistisch.

MP Albig: Meine Damen und Herren, das entscheidende Signal, das von unserem heutigen Gespräch ausgeht, ist: Ihr - all die, die in dieses Land, die in erneuerbare Energien investieren - könnt euch darauf verlassen, dass das, was ihr an Rechtsrahmen vorausgesetzt habt, auch gilt. Das ist ein klares und ein starkes Signal, und ich freue mich sehr, dass die Frau Bundeskanzlerin auch in der heutigen Sitzung sehr deutlich unterstrichen hat, dass das unverzichtbar für unseren Markt und für das Vertrauen in den Markt ist. Das ist bei der Fotovoltaik von Bedeutung, das ist bei Onshore von Bedeutung und das ist bei Offshore von Bedeutung. Investitionen, die bereits getätigt sind oder die bereits rechtlich verbindlich auf den Weg gebracht sind, können sich darauf verlassen, dass die Rahmenbedingungen stehen. Wir sind uns ganz sicher, dass damit die hier und da eingetretene Unsicherheit wieder aus dem Markt genommen werden kann, weil es für diese Unsicherheit keinen Anlass gibt.

Ich habe mich auch sehr gefreut über das klare Bekenntnis von allen, aber eben auch der Bundesregierung, zur Bedeutung der erneuerbaren Energien gefreut - über das klare Bekenntnis, dass dies eine Erfolgsgeschichte ist, die dazu führt, dass das EEG jetzt transformiert werden muss. Es muss in eine neue Zeit transformiert werden, und daran wollen wir uns gemeinsam machen. Das ist eine große Aufgabe, für die wir Zeit brauchen - Zeit auch über den Herbst hinaus. Wichtig ist aber, dass wir sehen: Es geht um eine Erfolgsgeschichte. Sonne und Wind produzieren zu variablen Kosten von Null Energie - jedenfalls laufen wir auf die Null zu. Das führt in der Systematik des EEG dazu, dass es eine gegenläufige Bewegung gibt. Es sind aber eben nicht Sonne und Wind, die teuer sind; vielmehr muss das System angepasst werden. Dafür werden wir gemeinsam mit dem Bund - dazu sind alle 16 Länder bereit - Lösungen finden. Wir brauchen Zeit für diese Transformation, wir sind jetzt aber auch kurzfristig in der Lage, dieses Signal zu senden. Daran arbeiten unsere Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien gemeinsam mit dem Kanzleramt in diesem Frühjahr. Ich bin mir sicher: Auch dort werden wir abgestimmte, kluge Lösungen finden. Wir haben - von der A-Seite noch etwas stärker - deutlich gemacht, dass ein Beitrag sein kann, auch die Stromsteuer einzubeziehen und zu prüfen. Die Frau Bundeskanzlerin hat das kommentiert und gesagt, wie sie das sieht. All das gehört zusammen. Wir sind uns aber auch einig, dass wir hier in der Summe über Wirkungen reden - und es ist wichtig, dass das deutlich wird -, die je Haushalt kaum bemerkbar sind; obwohl sie sehr schwerwiegend sind, reden wir über Entlastungs- oder Belastungswirkungen im Bereich von 1,50 bis 2,50 Euro je Haushalt. Deswegen müssen wir genau aufpassen - das wollen wir auch gemeinsam -, dass wir nichts tun, was in der Branche, aber auch bei den Menschen zu Verunsicherung oder zu Fehleinschätzungen führt.

Von daher war es eine gute Runde, eine Runde, die ein klares Signal für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland gegeben hat. Für jemanden, der aus dem Norden kommt, war es sehr erfreulich, dass wir heute miteinander auf diesen Kurs eingegangen sind. Vielen Dank.

Frage Bauchmüller: Frau Bundeskanzlerin, könnten Sie einmal kurz erklären, welcher Prozess verabredet wurde, der im Mai zu Ergebnissen führen soll?

Zweitens. Kann es sein, dass die Rechtsunsicherheit, die heute ausgeräumt wurde, erst durch den Bundesumweltminister und seine Ankündigung der Strompreisbremse und der rückwirkenden Beteiligung bereits gebauter, errichteter Anlagen entstanden ist?

BK'in Merkel: Ich glaube, dass sich der Bundesumweltminister - das im Übrigen auch in Absprache mit mir - eines Themas angenommen hat, das uns ja alle bewegt. Immerhin ist jetzt festgestellt worden, dass es eine grundsätzliche Reform, Weiterentwicklung und, wie Herr Albig sagte, Transformation des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geben muss. Der Bundesumweltminister hat es auf sich genommen, die ganzen Felder zu beschreiben, auf denen man gegebenenfalls etwas tun kann. Wir haben heute sozusagen eine Spezifizierung vorgenommen, weil, wie ich sagen würde, auch laut der Diskussion die Nachteile einer Unsicherheit über das, was gewesen ist, sowie in Bezug auf zukünftige Investitionen die möglichen Vorteile überwiegen. Diese Sache haben wir so festgestellt, auch einhellig mit dem Bundesumweltminister. Wir wollen keine dauerhafte Verunsicherung. Die Sorge ist halt, dass, wenn man das einmal macht, daraus beständige Veränderungen der Rahmenbedingungen erwachsen, und da das ganze Feld ja sowieso Neuland ist, wäre das, glaube ich, das falsche Signal gewesen. Insofern haben wir uns jetzt einvernehmlich zu diesem Schritt entschieden. Es ist aber halt so: Der Bundesumweltminister hat qua Amt die Aufgabe, vielleicht auch einmal bestimmte Gedanken in die Debatte hineinzuwerfen. Hierbei sind wir jetzt ein Stück weitergekommen.

Zweitens dazu, wie das aussehen soll: Der Chef des Bundeskanzleramts wird jetzt mit den Chefs der Staatskanzleien unter Einbeziehung der entsprechenden Minister - auf Bundesseite des Bundesumweltministers und des Bundeswirtschaftsministers und auf Länderseite sicherlich in ähnlicher Weise - besprechen, was man gegebenenfalls noch hinsichtlich der energieintensiven Industrie machen kann. Die Diskussion darüber ist auch so gewesen, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen sollten, was die Möglichkeiten der Reduktion anbelangt. Wenn man manche Diskussion hört, dann hat man ja den Eindruck, dass hiermit Milliarden zu gewinnen sind. Ich habe heute keinen einzigen Ministerpräsidenten und auch keinen einzigen Bundesminister gehört, der gesagt hätte, dass wir hierbei in so großem Umfang Veränderungen vornehmen können. Aber es wird durchaus gesagt, dass es richtig ist, sich das noch einmal anzuschauen, und zwar genauso wie bei neuen Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien - vorzugsweise natürlich im Windbereich, weil wir an den Fotovoltaik-Bereich ja schon sehr stark herangegangen sind -, und noch einmal unvoreingenommen zu prüfen, ob es entsprechende Möglichkeiten gibt. Auch hier war als sehr realistische Betrachtung klar: Auch das wird uns jetzt nicht die Milliarden bringen.

Das ist jetzt die Aufgabe, die der Chef des Kanzleramtes innerhalb eines überschaubaren Zeitraums übernehmen soll, aber als Schritt 1. Schritt 2 - das ist schon ganz klar festgelegt - ist dann, dass man zum Beginn der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Transformation brauchen wird, die dann allerdings mit dem Markt-Design der zukünftigen Energieversorgung verzahnt sein muss. Es wird ja eine immer stärkere Verschmelzung von erneuerbaren Energien mit der Grundlast geben, und es wird im Grunde darum gehen, dass Energie verfügbar ist. Man wird nicht mehr fragen "Welche Anlage subventioniere ich?", sondern man wird fragen: Wie kann ich die Gesamterwartung der Gesellschaft an verfügbare Energie zu jeder Stunde und Sekunde befriedigen? – Das bedarf mehr Zeit. Insofern haben wir vor dieser Aufgabe nicht die Augen verschlossen, sondern gesagt: Der nehmen wir uns an. Aber wir haben auch einen realistischen Zeitrahmen gesetzt, und das Ganze heute in einem Klima - das, finde ich, ist das Bemerkenswerte -, das aussagt: Wir haben uns einmal zu dieser Energiewende entschlossen, und wir wollen sie jetzt auch zu Ende bringen!

Mit dem Thema der erneuerbaren Energien und des Markt-Designs sind wir sicherlich beim schwierigsten Punkt angekommen. Hinsichtlich der Netze sind wir jetzt ein ganzes Stück vorangekommen. Dabei geht es um eine ordentliche Einbeziehung der Akteure vor Ort. Ein Beispiel dafür ist gerade Thüringen oder auch die "Strombrücke", die ich jetzt im Norden eingeweiht hatte. Damit sammeln wir Erfahrungen. Das ist aber, sage ich einmal, intellektuell planbar und von geringer Dimensionalität. Die Sache, die wir hier jetzt vor uns haben, ist sozusagen der Kern des gesamten Masterplans, und deshalb wird das auch etwas länger dauern. Aber ich habe den Eindruck, dass auch alle mit ihren intellektuellen Kapazitäten daran arbeiten wollen, ohne dass man von vornherein und sofort sagt, dass der eine nun die besseren Antworten und der andere die schlechteren Antworten hätte.

Frage Kostorz: Sehen Sie für die Senkung der Stromsteuer, die ja von den Ländern eingefordert wurde, überhaupt einen Spielraum? Aus dem Finanzministerium hieß es bisher nämlich, dass das im Haushalt nicht eingeplant sei und möglicherweise auch gar keine Entlastung mit sich bringe. Wie stehen Sie dazu?

BK'in Merkel: Die Länder haben gesagt, wir sollen das prüfen, und die Art unserer Zusammenarbeit ist so, dass wir die gegenseitigen Wünsche zur Kenntnis nehmen. Ich kann im Augenblick nur sagen, dass ich die Spielräume für den Haushalt 2014, wie wir ihn vorgelegt haben, auch nicht sehe. Man muss auch schauen, dass die strukturellen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht völlig dadurch verdeckt werden, dass wir uns jetzt irgendwie mit Steuern befassen. Ich habe meiner Skepsis hier heute Ausdruck verliehen. Sagen wir es einmal so: An dieser Stelle ist also nichts in Aussicht gestellt worden. Die Länder haben allerdings ihrerseits - das gehört zur fairen Berichterstattung dazu - gesagt, dass dieses Thema für sie damit nicht abgeschlossen ist. Insofern bleibt das im Korb der Entscheidungen. Aber meine Skepsis bitte ich, wie gesagt, zu vermerken.

Frage Aust: Vielleicht einmal eine Frage an Schleswig-Holstein: Hätten Sie sich aus norddeutscher Sicht mehr gewünscht?

Vielleicht stelle ich auch noch einmal die Frage, die hier gerade schon gestellt wurde, und zwar an den Norden. Sehr verschreckt waren natürlich auch die Windbauern durch den infrage gestellten Bestandsschutz. Mussten Sie jetzt wieder etwas einsammeln, das der Minister vielleicht angerichtet hat?

MP Albig: Ich habe mir überhaupt gar nicht mehr wünschen können, weil das, was ich heute mit nach Hause nehme, ja aus norddeutscher Sicht das ideale Ergebnis ist. Es gibt ein klares Bekenntnis der Bundesregierung auf der Basis dessen, was auch alle Ministerpräsidenten verlangt und erwartet haben. Es gibt einen Bestandsschutz. Von daher ist das ein gutes Signal an den Norden, an alle Windmüller und all die, die sich um den Ausbau der Windenergie - in Schleswig-Holstein vor allem der Onshore-Windenergie, aber auch der Offshore-Windenergie - kümmern. Das ist gut, und das ist hilfreich.

Wir sammeln nichts ein, sondern wir haben heute das klare Signal aller Beteiligten im Raum vernommen: So wollen wir das. Ihr könnt euch darauf verlassen - im Norden, im Süden, überall. Wir wollen mit erneuerbarer Energie die Energiewende stemmen, und wir wollen keine Politik machen, die sich gegen die Energiewende stemmt. Von daher bin ich sehr froh und werde nachher sehr fröhlich nach Kiel zurückgehen.