Rassismus und Fremdenfeindlichkeit europaweit zu bekämpfen ist erklärtes Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Der Rat der EU-Justizminister einigte sich Ende April 2007 auf einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
„Künftig wird es eine verbindliche, europaweite Mindestharmonisierung der Vorschriften über die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen geben“, unterstrich die Vorsitzende des EU-Justizministerrats Brigitte Zypries. „Damit setzen wir ein deutliches Signal gegen Rassismus und Intoleranz.“
Im Mittelpunkt des Rahmenbeschlusses steht das Verbot der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung.
Die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wird unter Strafe gestellt. Die Mindesthöchststrafe für die genannten Handlungen soll zwischen einem und drei Jahren betragen.
Der Rahmenbeschluss schreibt vor, dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei anderen Straftaten als erschwerender Umstand gelten.
Außerdem enthält der Rahmenbeschluss verschiedene Bestimmungen, um dem besonderen Spannungsverhältnis zum Recht auf freie Meinungsäußerung Rechnung zu tragen.
Der Rahmenbeschluss hat seit 2002 wichtige Änderungen erfahren. Deshalb muss das Europäische Parlament erneut konsultiert werden. Der Rat wird die Stellungnahme des Europäischen Parlaments anschließend prüfen und den Rahmenbeschluss dann förmlich beschließen.