Noch nie hatten wir ein so großes Angebot hochwertiger und preiswerter Lebensmittel wie in der heutigen Zeit. Auch die Lebensmittelsicherheit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert: Längst spielt zum Beispiel die Übertragung bakterieller Infektionskrankheiten - wie Tuberkulose - keine Rolle mehr. Die Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und Schimmelpilzgiften haben seit 1970 stetig abgenommen. Die Belastung von Weizen und Roggen mit Blei ist dauerhaft gesenkt.
Die Skandale um vergammeltes Fleisch der letzten Monate zeigen jedoch, dass sich weder Länder noch Bund auf diesen Erfolgen ausruhen können. Bei den aktuellen Vorfällen handelt es sich um kriminelles Fehlverhalten Einzelner (siehe Erklärung unten). Dennoch zeigen sie, dass die bestehenden Kontrollmöglichkeiten weiterzuentwickeln sind.
Für die Bundesregierung unverzichtbar ist dabei auch ein möglichst großes Maß an Transparenz. Auch wenn für die Lebensmittelkontrolle die Länder verantwortlich sind, drängt die Bundesregierung auf eine bessere Koordination der Kontrollmaßnahmen. Im Kampf gegen kriminelle Machenschaften im Lebensmittelhandel sind jedoch alle gefordert: der Staat und die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Vor allem bei der Entwicklung einheitlicher Kontrollstandards wird der Bund koordinierend mitwirken. Mit seinen Behörden und Fachinstituten kann er dafür kompetenten Sachverstand zur Verfügung stellen. Als eine wichtige Antwort auf den jüngsten Skandal hat die Bundesregierung die Bundesländer daher aufgefordert, gemeinsam Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätsstandards zu entwickeln.
Denn bisher werden teilweise sehr unterschiedliche Standards angewendet. Die künftig einheitlichen Kriterien werden nach ihrer Einführung durch eine unabhängige Prüfung (Auditierung) regelmäßig überwacht. Dies macht die Kontrollen effizienter und wirksamer.
Zu konsequenter Verbraucherpolitik hat sich die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet: "Private Eigenkontrollen und Meldepflichten sowie die staatliche Lebensmittelüberwachung und -kontrolle sind entscheidende Instrumente eines effizienten Verbraucherschutzes. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel hat Priorität."
Die Legitimation für ein Handeln der Bundesregierung ergibt sich daraus, dass die Warenströme durch das ganze Land laufen. Sie machen weder an Landes- noch an Staatsgrenzen halt.
Bundeseinheitliche Kontrollstandards sind ein Element des umgehend nach dem letzten Skandal entwickelten 13-Punkte-Katalogs. Auf ihn hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) Anfang September verständigt. Hieran haben die Verbraucherschutzministerien der Länder und das Bundesverbraucherministerium mitgewirkt.
Das Paket setzt neben der Stärkung der Kontrollen vor allem auf folgende Maßnahmen:
Die Nennung der Namen betrügerischer Firmen ist nach Ansicht von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer die beste Prävention vor Vorstößen im Lebensmittelhandel. Das am 22. September 2006 vom Bundesrat verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet die Behörden grundsätzlich hierzu. Dies erhöht die Transparenz des Marktes.
Einen besseren Informationsaustausch zwischen Landes- und Bundesbehörden sichert bereits seit Beginn des Jahres das EDV-gestützte Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL). Es soll nun weiter verbessert werden. So sollen auch die Vollzugsbehörden Zugang zu der Plattform erhalten.
Im Verbraucherinformationsgesetz ist zudem verankert, dass die Staatsanwaltschaften die Lebensmittelüberwachungsbehörden über die Einleitung von Strafverfahren informieren müssen. Die Länder wollen sich ferner dafür einsetzen, Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden für Straftaten im Lebensmittelrecht einzurichten.
Verstöße gegen das Lebensmittelrecht sind keine Bagatelldelikte. Bei Lebensmittelskandalen können Täter nach dem Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verurteilt werden. Auch das Lebensmittelrecht sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor, wenn gesundheitsgefährdende Lebensmittel in Umlauf gebracht werden.
Unterhalb der Schwelle der Gesundheitsschädlichkeit sind Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro möglich. Ist der wirtschaftliche Erfolg durch den Rechtsverstoß höher, kann diese Geldbuße entsprechend erhöht werden. Das Gewerberecht ermöglicht zudem, Betriebe ganz zu schließen.
Derzeit liegen die bisher verhängten Strafen meist weit unter dem maximal möglichen Strafrahmen. Bedarf, Haftstrafen zu erhöhen, sieht die Bundesregierung deshalb nicht. "Wir alle zusammen sollten helfen, dass das, was an Strafandrohung möglich ist, konsequent ausgeschöpft und angewandt wird", betont Seehofer. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat diese Forderung bekräftigt.
Die lückenlose Kontrolle eines jeden erzeugten Lebensmittels durch den Staat ist unmöglich. Deswegen kommt es auch auf uns alle an. Jeder kauft und isst Lebensmittel und hat als Verbraucherin und Verbraucher Einfluss auf den Lebensmittelmarkt.
Es gilt, schon beim Einkauf aufmerksam zu sein. Gegebenenfalls die örtlich zuständige Stelle für Lebensmittelüberwachung über Auffälligkeiten informieren.
Alle können aber auch zu mehr Qualität beitragen, indem sie ihr Kaufverhalten überdenken. Gutes Fleisch kann es nicht zum Billigtarif geben. Dazu ist die Produktion zu aufwändig. Wer also nicht zur Billigware im Regal greift, der stärkt die umweltbewusste und tiergerechte Produktion mit hoher Qualität. Denn diese hat ihren Preis.
Zum Kampf der Bundesregierung gegen "Billig vor Qualität" gehört nicht nur die umfangreiche Information über gesunde Ernährung. Die Bundesregierung bereitet auch vor, Dumping-Preise bei Lebensmitteln gesetzlich zu verbieten. Lebensmittel können dann nicht unter dem Einkaufspreis verkauft werden. Dies mildert den Wettbewerbsdruck auf dem Markt.
Fleischskandal ist kein flächendeckendes Problem
Bei dem jüngsten Fleisch-Skandal in bayerischen Großhandelsbetrieben war die Haltbarkeitsdauer des Fleisches bis zu vier Jahre überschritten. Derartige Vorfälle sind nicht hinnehmbar.
In Anbetracht der jährlich produzierten Fleischmengen, kann man bei 100 Tonnen beschlagnahmter Ware jedoch nicht von einem flächendeckenden Problem sprechen: In den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres wurden rund 3,0 Millionen Rinder und Kälber sowie 39,5 Millionen Schweine gewerblich geschlachtet. Allein im dritten Quartal 2005 wurden insgesamt 1,4 Millionen Tonnen Fleisch (ohne Geflügelfleisch) erzeugt.