Derzeit diskutieren Fachleute aus Politik und Gesellschaft die Höhe des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Jüngst geht es wegen aktueller Milchpreiserhöhungen um die Frage, ob der ALG II-Regelsatz entsprechend angehoben werden soll.
Das ALG II gewährt der Staat, um den Lebensunterhalt zu sichern. Es handelt sich dabei um eine pauschale Geldsumme, die den Leistungsempfängerinnen beziehungsweise den Leistungsempfängern zur Verfügung gestellt werden. Davon können notwendige Bedarfe an Produkten und Dienstleistungen gedeckt werden. Hierzu zählen unter anderem Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege und Hausrat. Gesonderte Bedarfe, wie etwa die Erstausstattung einer Wohnung oder die Finanzierung einer mehrtägigen Klassenfahrt, werden gesondert gewährt. Auch eine gewisse Teilnahme am kulturellen Leben und Kontakte zur Umwelt sind darin berücksichtigt. Der Staat will hiermit ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Grundsätzlich haben alle erwerbsfähigen Arbeitsuchenden, die hilfebedürftig sind, ein Recht auf diese staatliche Grundsicherung. So ist es im zweiten Sozialgesetzbuch festgeschrieben.
Für den Regelsatz wird die "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" (EVS) des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt. Diese Statistik spiegelt die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland wieder. Im Einzelnen werden Daten über die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte ermittelt.
Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich allerdings nicht an den tatsächlichen Verbrauchsausgaben von durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalten. Vielmehr werden hier die Ausgaben von unteren Einkommensgruppen herangezogen. Diese geben in der Regel einen überdurchschnittlichen Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus. Andere Produkte bleiben eher außen vor, weswegen etwaige Preisänderungen weniger oder auch gar nicht in den Regelsatz einfließen.
Im Frühjahr wurde festgestellt, dass aufgrund von relevanten Preisentwicklungen keine Regelsatzänderung erfolgen muss. Der Satz in Höhe von 345 Euro wurde bestätigt. Da der Regelsatz sich darüber hinaus aber auch an die Entwicklung der Rentenhöhe anlehnt, gab es dennoch noch eine Anpassung. So wurde der durch die EVS ermittelte Betrag zum 1. Juli 2007 um zwei Euro auf 347 Euro erhöht.
Das Statistische Bundesamt erhebt diese Ausgaben-Werte für ihre EVS alle fünf Jahre. Eine Anpassung des Regelsatzes an jede einzelne Preiserhöhung ist nicht vorgesehen. So wird verhindert, dass Anpassungen auch auf Grund von Preissenkungen erfolgen müssen.
Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung sollen mit einer bestimmten Summe auch planen können. Sie benötigen insofern eine gewisse Sicherheit. Eine ständige Anpassung des Regelbetrags nach oben und nach unten würde diese Sicherheit nicht bieten können.
Von den Auswirkungen steigender Mieten oder Energiekosten sind ALG II- Empfängerinnen und Empfänger ohnehin nicht betroffen. Diese Kosten werden getrennt erstattet.
Wie der Empfänger den Regelsatzbetrag ausgibt, liegt in seiner eigenen Verantwortung. Erhöhte Ausgaben in einem Bereich müssen so auch mit Einsparungen in einem anderen Bereich kompensiert werden.
Dessen ungeachtet prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit außer der Reihe die Regelsatzhöhe. Ende November werden die Ergebnisse der zusätzlichen Prüfung vorliegen.
Für Menschen, für die die Suche nach einer Arbeitsstelle besonders schwierig ist, hat die Bundesregierung spezielle Programme aufgelegt. Die Initiative "job – Jobs ohne Barriere" hilft beispielsweise behinderten Menschen auf dem Weg in ein "neues" Arbeitsverhältnis. "50plus" ist eine Initiative für ältere Arbeitsuchende über 50 Jahren. Schwerpunkte der Initiativen sind Weiterbildung, Vermittlung von Zusatzqualifikationen oder finanzielle Lohnförderungen.
Ziel ist es, die Chancen auch der besonders schwer Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Bundesregierung folgt in diesem Sinne der Strategie "Fördern und Fordern". Einerseits werden Arbeitsuchende also so weit wie möglich unterstützt. Andererseits wird von jedem auch Eigeninitiative und Eigenverantwortung erwartet.
Der Sinn des ALG II ist es an und für sich, vorübergehend finanziell zu unterstützen. Die durchschnittlich gewährte Grundsicherung betrug nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im April diesen Jahres 820 Euro. In diesen Durchschnitt gingen für so genannte "Aufstocker" bis hin zu Familien mit fünf Kindern die Summen von Regelleistungen, Kosten der Unterkunft, Sozialbeiträge sowie Sonderleistungen ein. Zum Vergleich: Eine Familie mit zwei Kindern erhält durchschnittlich gut 1.540 Euro Grundsicherung.
Eigentliches Ziel der Bundesregierung ist es jedoch, dass Arbeitsuchende "wieder" in Arbeit kommen und ihren Lebensunterhalt "wieder" eigenständig finanzieren können. Niemand soll durch Arbeitslosigkeit vor dem Nichts stehen. Staat und Gesellschaft fangen den sozialen Absturz ab. Arbeiten soll sich aber auch lohnen. Um genügend Anreiz zu geben, muss ein Unterschied bestehen zwischen Arbeitslohn und ALG II.