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Weniger Bürokratie mit dem ELENA-Verfahren
Foto: ITSG
Beantragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wohngeld, müssen sie belegen, was sie verdienen. Bei allen einkommensabhängigen Anträgen auf Sozialleistungen verlangen die Behörden einen Verdienstnachweis.
Arbeitgeber stellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, die allermeisten davon in Papierform. Das wird zukünftig einfacher und schneller gehen.
Die Bundesregierung ist bestrebt, Bürokratie abzubauen. Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen hierfür ist das so genannte "ELENA-Verfahren" für den elektronischen Entgeltnachweis.
Arbeitgeber müssen keine Bescheinigungen mehr in Papierform ausstellen und archivieren. Dadurch sparen sie jährlich rund 85,6 Millionen Euro.
Von diesem Verfahren profitieren auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Sie brauchen künftig Einkommensnachweise für Leistungsanträge nicht mehr beim Arbeitgeber anfordern.
Arbeitgeber erfahren dann auch nicht mehr, dass Sozialleistungen beantragt werden.
In den zuständigen Behörden können die Ansprüche schneller berechnet werden.
Die Fehlerquelle der manuellen Dateneingabe entfällt.
Das ELENA-Verfahren startet 2010 mit der elektronischen Datenübermittlung der Arbeitgeber. Der Datenabruf durch die Behörden ist ab 2012 möglich.
Arbeitgeber melden vom 01. Januar 2010 an monatlich Daten über Bezüge und Gehälter verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle (ZSS). Dort werden sie ohne Nennung des Namens, also pseudonymisiert, gespeichert.
Deshalb steht neuerdings auf Gehaltsnachweisen: "Wir sind seit dem 01. Januar verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln."
Nach Paragraph 97 Absatz 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten auf der Entgeltbescheinigung darauf hinzuweisen, dass Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt wurden und das sein Auskunftsrecht gegenüber der ZSS besteht. In welcher Form dies geschieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Ab dem 01.01.2012 startet der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren. Dann können die zuständigen Behörden die gespeicherten Daten direkt in der zentralen Speicherstelle abrufen: bei Anträgen auf Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Elterngeld.
Allerdings geht das nur mit Genehmigung der Antragsteller. Diese können sie mit ihrer Signaturkarte erteilen.
Gegen den Willen der Antragsteller kann also niemand auf die gespeicherten Daten zugreifen. Ohne ihre Einwilligung sind sie nicht lesbar. Antragsteller müssen aktiv mitwirken.
Ein Zertifikat sichert die Unterschrift auf dem Karten-Chip. Das Zertifikat kostet voraussichtlich rund zehn Euro für drei Jahre.
Auf Antrag werden Bürgerinnen und Bürgern die Kosten dafür erstattet, wenn sie das Zertifikat für den Leistungsbezug erworben haben. So ist sichergestellt, dass jeder Antragsteller seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.
Elektronische Signatur
Nur wenige nutzen bisher die Signaturkarten, weil ihre Nutzungsmöglichkeiten noch weitgehend unbekannt sind. Signaturkarten werden aber künftig eine Schlüsselstellung im Verkehr zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden einnehmen.
Das gilt auch für den privaten Geschäftsverkehr, beispielsweise bei Einkäufen im Internet. Denn mit Signaturkarten kann man sich im Internet ausweisen und auf elektronischem Weg rechtssicher unterschreiben. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher, der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft.
Die Signaturkarte- was ist das?
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen weitere Auskünfte und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch schrittweise in das Verfahren einbezogen werden.
Denn jede Bescheinigung, die elektronisch abgerufen werden kann, entlastet die Unternehmen. Wenn alle Bescheinigungen eingebunden sind, sparen die Unternehmen noch einmal rund 200 Millionen Euro.