Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte sollen ihre Unternehmen verantwortlich und langfristig erfolgreich lenken. Die Bundesregierung gibt privaten Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung eine Richtschur für gute Unternehmensführung: den "Public Corporate Governance Kodex".
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Gute Unternehmensführung braucht klare Strukturen
Foto: REGIERUNGonline
Der "Public Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Bund schafft damit kein neues Recht. Aber Führung und Überwachung der Unternehmen werden transparenter und nachvollziehbarer. Denn eine gute Unternehmensführung braucht klare Strukturen.
Der Kodex gilt für nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.
Der Bund gibt Empfehlungen und Anregungen, um die Verantwortungsbereiche von Vorständen, Aufsichtsräten und Anteilseignern genauer zu benennen.
Dazu gehören unter anderem die Haftungsregelung für Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte. Außerdem: Ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling durch die Geschäftsleitung - das ist der Vorstand bei einer Aktiengesellschaft oder die Geschäftsführung bei einer GmbH. Aufsichts- oder Verwaltungsräte sollen zudem regelmäßig die Qualität und Effizienz ihrer Tätigkeit überprüfen.
Geschäftsführungs-, Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder müssen ihre Vergütung offenlegen.
Eine wichtige Rolle spielen Regelungen für die angemessene Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung. Der Kodex greift dazu die vom Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedete Neuregelung für Managergehälter auf.
Die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung ist in den Anstellungsverträgen zweifelsfrei festzulegen. Sie orientiert sich am nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dies gilt insbesondere für die variablen Vergütungsbestandteilen. Diese sollen außerdem Risikokomponenten (wie bei einem Bonus-Malus-System) enthalten.
Bei einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens kann die Vergütung herabgesetzt werden. Beendet ein Mitglied der Geschäftsleitung seine Tätigkeit vorzeitig, soll die Abfindungszahlung in der Regel zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen.
Die Leitlinien sind in einer globalen Welt für ein glaubwürdiges und langfristig erfolgreiches Wirtschaften wichtig. Das macht die Finanzkrise besonders deutlich. Unternehmen, mit maßgeblicher Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland sind besonders zur Transparenz verpflichtet. Denn Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, was mit ihren Steuergeldern passiert.
Weichen Unternehmen von den Empfehlungen des Kodex ab, müssen sie das in einem jährlich zu veröffentlichenden Corporate Governance Bericht erklären.
Der Bund orientiert sich mit dem "Public Kodex" an den Standards des "Deutschen Corporate Governance Kodex" für börsennotierte Aktiengesellschaften. Er fasst seinen neuen Kodex teilweise sogar strikter. Denn der Bund will bei "seinen" Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen.
Der Bund empfiehlt auch, dass Unternehmen keine Kredite an Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglieder sowie an deren Angehörige vergeben. Das soll schon im Vorfeld mögliche Interessenkonflikte vermeiden.