Die Bank verweigert neue Kredite, wenn sich der Normalbürger zu hoch verschuldet. Beim Staat sorgt die neue Schuldenregel im Grundgesetz dafür: Sie begrenzt dessen Neuverschuldung.
Nach der Krise muss die Bundesregierung die Finanzpolitik auf den Pfad der strikten Konsolidierung zurückführen. Die neue Schuldenregel schafft hierfür strenge Vorgaben.
Die Schuldenbremse begrenzt die konjunkturunabhängige Neuverschuldung des Bundes: ab dem Jahr 2016 sind nur noch 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. Die Länder dürfen sich grundsätzlich gar nicht neuverschulden.
Ein kleiner Spielraum für strukturelle Neuverschuldung des Bundes ist wirtschaftlich sinnvoll: der Staat finanziert dadurch Investitionen und Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung. Diese stärken das Wirtschaftswachstum dauerhaft. Davon profitieren auch künftige Generationen.
Der Staat hat sich verpflichtet, besser auf konjunkturelle Effekte zu reagieren. In einem Wirtschaftsabschwung darf er den Grenzwert von 0,35 Prozent etwas überschreiten. Geht es der Wirtschaft wieder gut, ist der Spielraum für Neuschulden geringer. Der Staat muss dann Überschüsse erwirtschaften. Über einen Konjunkturzyklus soll so der Haushalt ausgeglichen sein.
Die aktuelle Krise zeigt: Nur wenn der Staat in guten Zeiten Schulden abbaut, kann er in schlechten Zeiten wirksam gegensteuern.
"Die neue Schuldenregel hat Signalwirkung", so Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen in die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen Deutschlands zu sichern. Das gilt für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der internationalen Finanzmärkte.
Zentral für eine effektive Schuldenbremse ist das sogenannte Kontrollkonto. Es hält Abweichungen von der zulässigen Kreditaufnahme fest und saldiert diese. Nutzt der Staat den Spielraum für die Neuverschuldung nicht, erhält er eine Gutschrift. Überschreitet er den Spielraum, wird das Konto belastet.
Ist das Konto mit einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Minus, muss der Staat die Schulden zurückführen. Die geschieht konjunkturgerecht. Die Schulden werden im Wirtschaftsaufschwung abgebaut.
Für außergewöhnliche Notsituationen wie die aktuelle Wirtschaftskrise oder einer Naturkatastrophe lässt die Schuldenregel Ausnahmen zu: eine höhere Verschuldung ist dann erlaubt. Das sichert die staatliche Handlungsfähigkeit.
Mit der Schuldenregel führt die Bundesregierung auch einen Stabilitätsrat ein. Ab 2010 ersetzt er den Finanzplanungsrat. Der Stabilitätsrat besteht aus dem Bundesfinanzminister und den Finanzministern der Länder.
Er hat größere Kompetenzen als sein Vorgänger. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern und kann Sanierungsverfahren einleiten und überwachen. Er soll helfen, Haushaltsnotlagen besser vorherzusehen.
Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln von Bund und LändernSchuldenbremse durch den Bundesrat verabschiedetHistorische Entscheidung: Schuldenbremse kommtSchuldenbremse im GesetzgebungsverfahrenGlossar: SchuldenbremseEinvernehmlicher Beschluss der 110. Sitzung des Finanzplanungsrates am 8. Juli 2009Krise bekämpfen, Wachstum stärken