Die Kreditvergabestandards haben sich weiter verschärft. Das ist in konjunkturellen Abschwungzeiten nicht ungewöhnlich. Es gibt aber im Moment keine flächendeckende Kreditklemme.
Das Bankensystem erfülle seine Aufgaben nach wie vor, bestätigte der Präsident der Deutschen Bundesbank, Axel Weber am 7. Juli dieses Jahres.
Bankenvertreter haben Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg am 2. Juli zugesichert, günstige Kreditbedingungen an die Kunden weiterzugeben. Man sei sich einig gewesen, dass es nicht zu einer ernsthaften Kreditklemme kommen dürfe, erklärte zu Guttenberg nach einem Treffen mit Wirtschafts- und Bankenverbänden. Dies soll zum Beispiel für Mittel gelten, die die Banken zinsgünstig von der Europäischen Zentralbank erhalten.
Das Kredit- und Bürgschaftsprogramms der Bundesregierung wirkt immer besser. Das ist zumindest der Eindruck des Bundeswirtschaftsministers. Bislang haben die Unternehmen Kredite in Höhe von 7,1 Milliarden Euro beantragt. Die KfW-Bankengruppe hat Bürgschaften über 1,2 Milliarden Euro zugesagt.
Für eine funktionierende Finanzierung von Wirtschaft und Verbrauchern ist Vertrauen auf dem Finanzmarkt die zentrale Voraussetzung. Dieses Vertrauen ist noch nicht wieder hergestellt. Banken leihen Banken kein Geld mehr, weil das Misstrauen immer noch groß ist. Sie zögern mit der Vergabe von Krediten an die Wirtschaft.
Die Bundesregierung stabilisiert den Finanzmarkt weiter durch zusätzliche gesetzliche Maßnahmen. Den Banken stehen nun zwei Bad Bank-Modelle zur Verfügung, um ihre Bilanzen von „faulen", nicht veräußerbaren Wertpapieren zu entlasten. Die Bad Bank-Modelle verbessern die Möglichkeiten der Banken zur Kreditvergabe. Das ist wichtig, damit die Wirtschaft wieder investiert und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
"Faule", nicht veräußerbare Wertpapiere belasten die Bilanzen einzelner Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften. Sie binden Eigenkapital - Geld, das dann für Kreditgeschäfte nicht mehr zur Verfügung steht. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz.
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilität bietet zwei Modelle:
Beim ersten Modell übertragen Banken ihre Schrottpapiere gegen einen Wertabschlag auf neu gegründete Zweckgesellschaften ("Bad Banks") . Im Gegenzug erhalten die Banken gegen Gebühr vom Staat garantierte Schuldverschreibungen. Dafür bekommen sie neues Geld von der Bundesbank. So werden Eigenmittel der Banken frei, die sie dann in Form von Krediten an die Realwirtschaft weitergeben können.
Für einige Institute reicht dieses Modell nicht aus, um sie nachhaltig zu stabilisieren. Deshalb gibt es ein zweites Bad Bank-Modell ("Konsolidierungsmodell"). Das ermöglicht den Banken sogar, ganze unrentable Geschäftsbereiche auszulagern. Ziel sind eine umfangreiche Bilanzbereinigung und Neustrukturierung.
Beide Bad Bank-Modelle stehen grundsätzlich allen Banken offen. Das "Konsolidierungsmodell" ist aber besonders für die Landesbanken interessant.
Die Banken können ihre Papiere nicht zum Nulltarif in eine Bad Bank auslagern. Sie müssen die Differenz zwischen dem Wert bei Auslagerung und dem späteren Fälligkeitswert der Papiere ausgleichen. Die abgebenden Banken haften weitgehend selbst für später mögliche Verluste aus den Papieren.
Die Anteilseigner der Banken – bei den Landesbanken beispielsweise die Sparkassen - bleiben als Eigentümer weiter verantwortlich. Denn die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht für den Schaden zahlen.
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