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Insolvenz - Chance für einen Neubeginn

Eines von ganz wenigen Büros der Arcandor-Zentrale in Essen
Insolvente Unternehmen sanieren
Foto: picture-alliance/ dpa

Unternehmenskrisen und leider manchmal auch Firmenpleiten gehören zum Wirtschaftsleben. Da es eine Erfolgsgarantie nicht gibt, ist auch eine Insolvenz keine persönliche Schande.

In früheren Zeiten endete eine Insolvenz stets mit der Liquidation des schuldnerischen Vermögens. Der zahlungsunfähige Schuldner kam in Haft. Dieses sprichwörtliche Einsperren des Schuldners in den „Schuldturm“ hat den Gläubiger jedoch nur selten zu seinem Geld verholfen.

Scheitern als Chance

Immer noch glauben viel zu viele Unternehmer in Deutschland, ein wirtschaftlicher Zusammenbruch sei der Endpunkt jeden unternehmerischen Handels. Doch Tatenlosigkeit hilft häufig weder den Gläubigern noch der Volkswirtschaft insgesamt. Eine Insolvenz muss deshalb auch als Chance für einen wirtschaftlichen Neubeginn begriffen werden.

Vorbild: Chapter 11-Verfahren

Im 19. Jahrhundert hat erstmals der amerikanische Gesetzgeber ein System geschaffen, das auch die Reorganisation insolventer Unternehmen ermöglichte. Dieses so genannte Chapter 11-Verfahren ist Vorbild für das seit 1999 geltende deutsche Insolvenzrecht.

Die Insolvenzordnung

Den Schuldner sanieren und ein insolventes Unternehmen erhalten, das sind wichtige Ziele der Insolvenzordnung. Sie bietet ein Höchstmaß an Flexibilität. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die Insolvenz durch Verhandlungen einvernehmlich zu bewältigen.

Das Insolvenzplanverfahren

Ziel des Insolvenzplans oder des Insolvenzplanverfahren ist, wie auch sonst im Insolvenzverfahren, die Insolvenzgläubiger bestmöglich zu befriedigen. Das Unternehmen zu sanieren, ist eine Möglichkeit, wenn der Fortführungswert höher ist als der Zerschlagungswert.

Unternehmen erhalten statt abwickeln

Ein insolventes Unternehmen kann unter erleichterten Bedingungen saniert und gleichzeitig als Rechtsträger mit den bestehenden Eigentumsverhältnisse oder der Gesellschafterstruktur erhalten bleiben.

Im Jahr 2002 war die Berliner Firma Herlitz pleite. Das Insolvenzplanverfahren hat sie gerettet. Herlitz war das erste börsennotierte Unternehmen, das so saniert werden konnte. Die Schuldenmasse wurde um 300 Millionen Euro reduziert und nahezu alle Arbeitsplätze blieben erhalten. Und dies, obwohl das ganze Insolvenzverfahren nur sechs Wochen dauerte.

Ein weiteres gutes Beispiel für die erfolgreiche Überwindung einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Drogeriekette „Ihr Platz“ (In Berlin heißen ihre Filialen „Drospa“). Seit 2000 hatte „Ihr Platz“ erhebliche Verluste erwirtschaftet und die Restrukturierung im Insolvenzverfahren im Juni 2005 begonnen. Das Unternehmen hat zur Sanierung defizitäre Filialen geschlossen, die Logistikkette vereinfacht und die Verwaltung gestrafft. Von ursprünglich knapp 9.000 Arbeitsplätzen fielen rund 700 weg.

Jetzt hat die Arcandor AG mitgeteilt, sie beabsichtige ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Das Ziel des Verfahrens sei es, mit einem Insolvenzplan die begonnene Sanierung des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften fortzusetzen und deren Fortbestand zu sichern.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte dazu: „Wir haben immer wieder gesagt, dass der Insolvenzantrag eine Möglichkeit sein kann, auch das Unternehmen auf neue Füße zu stellen und neue Perspektiven zu eröffnen“.

Das Verfahren

In einem Insolvenzverfahren steht den Beteiligten an Insolvenzplanverfahren ein größerer Regelungsspielraum zur Verfügung als in einem „Normalverfahren“. Statt eines gesetzlich detailliert geregelten Verfahrensablaufs kann der privat verhandelt werden.

Insolvenzplan

Der Insolvenzplan oder das Insolvenzplanverfahren ist ein vom Insolvenzverwalter geleiteter (komplexer) Vergleich. Diesem muss die Mehrheit der Gläubiger (in Gruppen aufgeteilt und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet) zustimmen.

Zur Vorlage eines Insolvenzplans sind der Schuldner und der Insolvenzverwalter berechtigt. Der Insolvenzverwalter kann auch von der Gläubigerversammlung mit der Planaufstellung beauftragt werden.

Der Insolvenzplan stellt die Abwicklung des Verfahrens detailliert dar. Das Insolvenzgericht bestätigt den Plan nach Annahme durch die Gläubiger und hebt nach Rechtskraft das Insolvenzverfahren auf.

Vorteile und Risiken für Gläubiger und Schuldner

Den deutlichsten Unterschied zur Abwicklung eines Unternehmens durch Liquidation bildet das wesentlich größere Mitbestimmungsrecht der Gläubiger einhergehend mit erhöhtem Risiko.

Das Insolvenzplanverfahren bringt in der Regel für die Gläubiger höhere Auszahlungsquoten aus den künftigen Erträgen des sanierten Unternehmens im Vergleich zu den Alternativen Zerschlagung oder Verkauf. Erfahrungsgemäß werden die Quoten im Insolvenzplanverfahren meist nach drei bis sechs Monaten nach Verfahrenseröffnung ausgezahlt. In der Regelinsolvenz geschieht dies oft erst nach Jahren.

Die Schuldner haben die Chance, Eigentümer des Unternehmens zu bleiben. Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft kann so erhalten werden.

In der Praxis sind Insolvenzpläne leider bisher recht selten. Für weniger als ein Prozent aller insolventen Unternehmen wurde bisher ein Insolvenzplan vorgelegt, dabei handelte es sich überwiegend um Sanierungspläne.

Insolvenzplan Paragraf 217 der Insolvenzordnung

Von der Zielrichtung lassen sich etwa folgende Insolvenzpläne unterscheiden:

1. Sanierungsplan:
Wiederherstellung der Ertragskraft des schuldnerischen Unternehmens bei Sanierung des Unternehmensträgers

2. Übertragungsplan:
Verkauf des Unternehmens, des Betriebs oder von Betriebsteilen außerhalb der allgemeinen Regeln

3. Liquidationsplan: Von den allgemeinen Regeln des Insolvenzverfahrens abweichende Verwertung der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens. 

Wenn von einem Insolvenzplan gesprochen wird, ist dabei in der Regel der Sanierungsplan gemeint.

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