Der Bund fördert gezielt nachhaltige Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand in Bildungseinrichtungen und eine leistungsfähige Infrastruktur.
Er gibt deshalb in den Jahren 2009 und 2010 zehn Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen vor allem in den Kommunen aus. Weitere 3,3 Milliarden Euro kommen von den Ländern.
Bund und Länder haben am 3. April 2009 die Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsprogramm unterschrieben. Seit dem Tag können die Länder die Bundesmittel abrufen. Die Verwaltungsvereinbarung gehört zum Gesetz über die Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz– ZuInvG).
Das Zukunftsinvestitionsgesetz ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets II der Bundesregierung. Die Bundesregierung bekämpft damit die aktuelle Wirtschaftskrise und schafft Perspektiven für eine positive wirtschaftliche Entwicklung.
Der Bund zahlt danach Kommunen und Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung sichert einen schnellen Abfluss der Mittel an die Länder zu und verzichtet auf unnötige Bürokratie: Die Unterstützung soll damit schnell in den Städten und Gemeinden ankommen. Bei der Mittelverwendung hat der Bund nur wenige Leitlinien und Ziele festgelegt. Die Finanzmittel werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die Länder verteilt. Die Länder und Kommunen entscheiden selbst über konkrete Investitionsprojekte: Hier hat der Bund kein Mitspracherecht.
Länder und Kommunen übernehmen einen Kofinanzierungsanteil von 25 Prozent, drei Viertel kommen aus Bundesmitteln. So können insgesamt 13,3 Milliarden Euro zusätzlich in die Bildungsinfrastruktur und die sonstige Infrastruktur investiert werden.
Bundesminister Thomas de Maizière betont: "Von Anfang an war die Leitlinie für Bund und Länder beim Zukunftsinvestitionsprogramm: "'Wer schnell hilft, hilft doppelt'".
In vielen Ländern und Kommunen liegen Investitionspläne bereits auf dem Tisch. Diese scheiterten aber bisher an der Finanzierung. Bei den Förderbehörden sind bisher etwa 6000 Anträge eingegangen.
Bayerns Bauminister Joachim Herrmann sagte am 21. April 2009: "Das Interesse der bayerischen Kommunen am Konjunkturpaket II des Bundes ist enorm. Die Förderbehörden melden schon jetzt eine deutliche Überzeichnung des Programms." Etwa 6000 Anträge sind bisher bei den Förderbehörden eingegangen.
Auch finanzschwache Kommunen sollen eine Chance auf die Finanzhilfen haben. Oft hatten Kommunen mit leeren Stadtkassen keine Möglichkeit, den Eigenanteil an einem Projekt zu tragen. Ihnen blieb somit der Zugriff auf die Fördermittel verwehrt. Die Länder werden durch das Zukunftsinvestitionsgesetz verpflichtet, auch finanzschwache Kommunen Zugang zu den Finanzhilfen zu verschaffen.
Die Ausrichtung auf Bildungs- und frühkindliche Infrastruktur sowie Infrastruktur der Krankenhäuser, des ländlichen Raums, des Städtebaus oder der Informationstechnologie soll bewirken, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht.
Laut Verwaltungsvereinbarung werden die vom Bund gemeinsam mit den Ländern und Kommunen realisierten konkreten Projekte bundesweit für jeden sichtbar gemacht: Mit Bauschildern unter dem Motto "Wir bauen Zukunft".