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Ergänzende Maßnahmen stabilisieren FinanzmärkteDie Bundesregierung setzt für die "Giftmüllabfuhr" aus den Banken auf dezentrale "Bad Banks". So genannte "toxische Wertpapiere" dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Zweckgesellschaften, besser bekannt als "Bad Banks", ausgelagert werden.
Diese Möglichkeit eröffnet der vom Bundeskabinett im Mai beschlossene Entwurf mit dem sperrigen Titel "Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" und den Eckpunkten zum Konsolidierungsbankmodell. Damit ergänzt die Bundesregierung ihre umfangreichen gesetzlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte.
Für nachhaltiges Vertrauen an den Finanzmärkten
Nachhaltiges Vertrauen an den Finanzmärkten wird nur entstehen, wenn Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften die "strukturierten Wertpapiere", so der Fachausdruck, auslagern können.
Die Banken können strukturiert Wertpapiere in unsicheren Zeiten nur sehr schwer bewerten und kaum veräußern. Die Papiere sorgen deshalb jedes Quartal für Abschreibungen. Ständig muss mehr Eigenkapital für so genannte Schrottpapiere hinterlegt werden. Das Kapital fehlt dann bei der Kreditvergabe an die Kunden. Schlimmstenfalls führt das zur Insolvenz.
Steuerzahler nicht belasten
Die Auslagerung auf Zweckgesellschaften entlastet die Institute wirksam und dauerhaft. Allerdings nur gegen Gebühr. Eine Bank kann eine Zweckgesellschaft gründen – eine eigene "Bad Bank" – die keine Banklizenz benötigt. Sie überträgt ihr die risikobehafteten Wertpapiere mit einem Abschlag von in der Regel 10 Prozent von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen steht (Buchwert).
Im Gegenzug erhalten die Institute vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen (Schuldverschreibung) in gleicher Höhe. Der Vorteil für die Bank: Sie kann die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank gegen neues Geld tauschen. Das war mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich. So wird Eigenkapital befreit, das für die Vergabe neuer Kredite verwendet werden kann.
Gleichzeitig aber ist es Ziel der Bundesregierung, dadurch nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten. Darum müssen die abgebenden Banken für zu erwartende Verluste aus den Papieren auch weitgehend selber haften.
Dieses Modell steht auf freiwilliger Basis, wie Kanzleramtsminister Thomas de Maizière und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf einer Pressekonferenz darlegten. "Der Bund hilft, damit Eigenkapital frei wird. Allerdings müssen die Banken dafür bezahlen", betonte de Maizière.
Zusätzlicher Kapitalmittel benötigt die Bundesregierung nicht. "Der Schirm, den wir im Augenblick haben, ist ausreichend", sagte Steinbrück.
Konsolidierungsbankmodell
Für einige Institute aber wird die Auslagerung strukturierter Wertpapiere nicht ausreichen für eine nachhaltige Stabilisierung. Darum hat das Bundeskabinett auch Eckpunkte zu einem Konsolidierungsbankmodell beschlossen. Hierfür sind aber noch ergänzende Regelungen nötig, insbesondere, um das Haftungsrisiko des Bundes zu begrenzen. Daran arbeiten derzeit die zuständigen Bundesressorts gemeinsam mit de Bundesbank und dem SoFFin. Sie sollen in die noch laufen parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf einfließen.
Das Angebot richtet sich an alle Banken, auch an die Landesbanken. Voraussetzung allerdings ist ein tragfähiges Geschäftsmodell, betonten die Minister.