Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat die Kriterien für staatliche Hilfen für krisengeplagte Unternehmen vorgestellt. Mit dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" stellt der Bund 100 Milliarden Euro zur Verfügung: 75 Milliarden für Bürgschaften und 25 Milliarden für ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Über hohe Bürgschaften und Kredite entscheidet ein Lenkungsausschuss. Ihm wird ein Beratungsgremium von erfahrenen Persönlichkeiten in Wirtschafts- und Finanzfragen zur Seite stehen.
Die Bundesregierung sichert mit dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm die Kreditversorgung der Wirtschaft. "Dies ist ein Signal an Unternehmen in Deutschland, die durch die wirtschaftliche Krise vorübergehend und unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind", erklärte der Bundeswirtschaftsminister.
Das 100-Milliarden-Programm ist nichts vollkommen neues. Vielmehr wird ein bestehendes Hilfsinstrumentarium erweitert: Das bereits im Dezember 2008 für kleine und mittlere Unternehmen aufgelegte Bürgschaftsprogramm der KfW über 15 Milliarden Euro. Insgesamt gewährt der Steuerzahler der Realwirtschaft Hilfen bis zu 115 Milliarden Euro.
Ein Unternehmen, kann eine Bürgschaft oder einen Kredit beantragen, wenn es grundsätzlich gesund und volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig ist: Zum Beispiel ein Unternehmen aus einer Schlüsselbranche oder von herausgehobener regionaler Bedeutung.
Die Firmenleitung muss eine langfristige Perspektive aufzeigen können und mit einem tragfähigen Unternehmenskonzept überzeugen. Die staatliche Unterstützung darf außerdem nicht zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen. Desweiteren sollte der Antragsteller alle privaten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung, zum Beispiel bei Banken, ausgeschöpft haben. Dies kann auf ein Unternehmen der Automobilbranche zutreffen.
In Regierungskreisen herrscht Klarheit: Es geht nicht um die Verteilung von "Subventionen" und nicht um Staatsbeteiligungen. Zudem werden für die Kredite und Bürgschaften "relativ hohe" Zinsen und Gebühren fällig.
Aus dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" können Unternehmen Bürgschaften oder Kredite erhalten. Die Prüfungs- und Entscheidungsverfahren hängen von der Höhe des Antrags ab. Bürgschaften über 300 Millionen Euro oder Kredite über 150 Millionen Euro prüft ein "Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung" auf der Ebene der Bundesregierung. Er spricht eine wirtschaftsfachliche Empfehlung aus.
Die Entscheidung trifft dann ein "Lenkungsausschuss" aus Staatsekretären mit Beteiligung Bundeskanzleramtes. Der Haushaltsausschuss des Bundestages wird über die Entscheidungen vorab unterrichtet.
Die auf Länder- und kommunaler Ebene etablierten und bewährten Verfahren für die Kredit- und Bürgschaftsvergabe bleiben bestehen.
Wie in der Vergangenheit auch können die einzelnen Bundesländer weiter Bürgschaften an ihre Unternehmungen vergeben. Auch der Bund hat in der Vergangenheit bereits Großbürgschaften gegeben. Neu an der jetzigen Situation ist, dass der Bund schon ab 50 Millionen Euro in den alten Bundesländern und ab 10 Millionen Euro in den neuen Bundesländern bürgen wird.
Das Programm ist bis Ende 2010 befristet und geht mit den EU-Regelungen konform. Interessierte Unternehmen können schon im März ihre Anträge einreichen. Für besonders dringliche Fragen hat das Bundesministerium für Wirtschaft eine Hotline eingerichtet.
Hotline für von der Finanzkrise betroffene Mittelständler
Telefon: 0180 5 615 007*
Die Hotline ist ab 30. Oktober 2008 Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
* 0,14 Euro/Min., abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen sind möglich.
Es gibt es bereits ein reges Interesse an dem im Dezember 2008 aufgelegten Bürgschaftsprogramm für den Mittelstand. Für die 15 Milliarden Euro lagen Anfang März Anträge über einer Milliarde Euro vor. Kredite in Höhe von rund 300 Millionen Euro waren schon zugeteilt.