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Der Pfandbrief – ein sicheres Anlageprodukt

Die internationale Finanzmarktkrise hat das Vertrauen der Banken untereinander gestört. Sie geben sich teilweise gegenseitig keine Kredite mehr oder verlangen hohe Risikoaufschläge. Nicht wenige Banken parken ihr Geld lieber bei den Notenbanken und tun nicht das, wofür sie da sind: Kredite vergeben und Geld ordentlich verwalten.

"Im Augenblick verhalten sich viele Akteure im Finanzsektor wie Kaltblüter im Winter: Sie bewegen sich nicht; sie leben zwar, aber sie tun nicht das, was man von ihnen eigentlich erwartet", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im November 2008.

Nicht so die Pfandbriefbanken: Sie können sich mit dem Pfandbrief jederzeit zu günstigen Konditionen Kapital beschaffen. Denn für Anleger bietet der Pfandbrief auch in Zeiten der internationalen Finanzmarktkrise eine relativ hohe Sicherheit.

Der deutsche Pfandbriefmarkt ist laut dem Verband deutscher Pfandbriefbanken mit 840 Milliarden Euro der größte der Welt. Durch seine Sicherheit ist er Vorbild zahlreicher im Ausland angebotener Finanzprodukte. Pfandbriefe werden an der Börse als festverzinsliche Wertpapiere gehandelt.

Pfandbrief wichtiges Refinanzierungsmittel

Der Pfandbrief ist für Banken eines der wichtigsten Refinanzierungsmittel. Die Bonität der Pfandbriefe ist im In- und Ausland anerkannt. Der Pfandbriefmarkt mobilisiert Liquidität auch in schwierigen Zeiten zu relativ stabilen Refinanzierungskosten.

Sicheres und risikoarmes Anlageprodukt

Der deutsche Pfandbrief ist eines der sichersten und risikoärmsten Anlageprodukte. Seit Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes, dem Vorläufer des Pfandbriefgesetzes, vor über 100 Jahren gab es keinen Ausfall eines Pfandbriefs.

Pfandbriefgesetz schützt Anleger

Pfandbriefe sind gedeckte Schuldverschreibungen, die von einem gesetzlich vorgeschriebenen Deckungswert besichert werden. Die strengen Kreditstandards des Pfandbriefgesetzes verhindern, dass Kreditnehmer mit schlechter Kreditwürdigkeit in die Deckungsmassen der Emittenten, der Ausgeber, von Pfandbriefen gelangen.

Hinter den Pfandbriefen verbergen sich reale Werte, die das Kreditinstitut erworben hat: Für Immobilienkredite (Hypothekenpfandbriefe), Schiffskredite (Schiffspfandbriefe) oder Kredite an den Bund oder an öffentliche Stellen (öffentliche Pfandbriefe).

Diese so genannten Deckungswerte werden in separate Register eingetragen. Die Deckungswerte dienen vorrangig der Befriedigung der Pfandbriefgläubiger. Sie nehmen im Falle der Insolvenz einer Pfandbriefbank nicht am Insolvenzverfahren teil.

Die Pfandbriefbank benötigt für jede der Pfandbriefgattungen eine eigene Lizenz.

Beispiel: Ein Kreditinstitut vergibt ein Darlehen an einen Häuslebauer. Dieses Kreditinstitut ist zugleich eine Pfandbriefbank. Die Hypothek wird vom Kreditinstitut refinanziert, indem sie als gedeckte Schuldverschreibung, als Pfandbrief, an Investoren ausgegeben wird. Das eingesetzte Kapital des Pfandbriefanlegers ist dabei vollkommen vom Deckungswert besichert. Im Falle einer Insolvenz der Pfandbriefbank wird der Anleger vorrangig aus dieser Deckungsmasse bedient.

Zur zusätzlichen Sicherheit beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen das Pfandbriefgeschäft mit einer eigenen Pfandbriefabteilung.

Außerdem muss die Pfandbriefbank quartalsweise in nachvollziehbarer Weise sicherstellen, dass die vorschriftsmäßige Deckung jederzeit gegeben ist.

Erfolgsgeschichte: Deutscher Pfandbrief

Die Bundesregierung hat schon 2005 unter Wahrung hoher deutscher Pfandbriefstandards die Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Kreditinstitute erweitert. Die Neuordnung ist außerordentlich erfolgreich.

Im ersten Halbjahr 2008 beispielsweise konnte ein Absatz von 84 Milliarden Euro verzeichnet werden. Das sind 16 Milliarden oder 24 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Gesetzliche Neuerungen

Es gilt die internationale Spitzenstellung deutscher Pfandbriefe gegen die zunehmende Konkurrenz ausländische Nachahmerprodukte zu behaupten.

Deshalb hat die Bundesregierung im September 2008 die Rahmenbedingungen für Pfandbriefe mit einer Gesetzesänderung weiter verbessert. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen im Pfandbriefgesetz und wichtige Neuregelungen im Bereich des Kreditwesengesetzes vor. Der Anlegerschutz in Deutschland wird so verbessert und zielgenauer ausgestaltet.

  • Als ein neues Pfandbriefprodukt wird der Flugzeugpfandbrief eingeführt. Das neue Produkt ist dem Schiffspfandbrief nachgebildet. In den kommenden fünf Jahren wird mit einem jährlichen Neugeschäftsvolumen in der Flugzeugfinanzierung von 44 Milliarden Euro gerechnet.

     
  • Kleinere Institute erhalten in Zukunft neue Möglichkeiten, Pfandbriefe auszugeben. Das Ziel ist dabei den Wettbewerb in Deutschland zu vergrößern.

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