Steuern

Streitthema Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung hat Anfang 2007 die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - von 16 auf 19 Prozent erhöht. Die Mehrwertsteuer war auch vorher schon immer wieder Anlass für Diskussionen in der Öffentlichkeit. So ist beispielsweise umstritten, dass Zeitschriften nur mit 7 Prozent, Kinderartikel aber mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert werden.

Der Staat nimmt durch den höheren allgemeinen Mehrwertsteuersatz rund 23 Milliarden Euro mehr Steuern ein. Die Bundesregierung verbindet mit diesem Schritt zwei wichtige Ziele:

  • Niedrigere Lohnnebenkosten für mehr Beschäftigung

    Mit einem Prozentpunkt der höheren Mehrwertsteuer verringert die Bundesregierung die Lohnnebenkosten. Denn hohe Lohnnebenkosten sind ein Hindernis für neue Arbeitsplätze. Deshalb senkt die Bundesregierung den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent über 4,2 Prozent im Jahr 2007, auf 3,3 Prozent im Jahr 2008. Das entlastet Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2007 um insgesamt 17 Milliarden Euro und ist ein wichtiger Anreiz für mehr Beschäftigung.

  • Abbau der Staatsschulden

    Die zwei übrigen Prozentpunkte der Mehreinnahmen teilen sich Bund und Länder. Der Bund braucht sie dringend, um bis 2011 den Bundeshaushalt auszugleichen. Denn Bund, Länder und Gemeinden haben einen Schuldenberg von 1.500 Milliarden Euro abzubauen. Sparmaßnahmen, vor allem Kürzungen bei den Sozialausgaben, waren für die Bundesregierung keine Alternative. Sie hätten vor allem Rentner und Arbeitslose getroffen.

Soziale Balance

Seit 1983, also seit über 20 Jahren, beträgt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz sieben Prozent. Privathaushalte mit geringem Einkommen werden durch die allgemeine Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent weniger stark belastet als Haushalte mit hohen Einkommen. Denn sie kaufen vor allem Waren, die unter den ermäßigten Steuersatz fallen. Die soziale Balance bleibt so gewahrt.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt für folgende Produktgruppen und Leistungen:

Produktgruppen

- 75 Prozent der ermäßigten Artikel sind Lebensmittel.
Begründung: Aus sozialpolitischen Aspekten.

- Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Futtermittel, zum Beispiel lebende Tiere Pflanzen- und Pflanzenteile, Schnittblumen, Samen, Düngemittel und Holz.
Begründung: Eine einigermaßen gleichmäßige umsatzsteuerliche Behandlung dieser Erzeugnisse gewährleisten.

- Druckerzeugnisse, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, insbesondere Bücher, Zeitungen und anderen Erzeugnisse des graphischen Gewerbes; Gemälde und Zeichnungen.
Begründung: Aus kultur- und bildungspolitische Erwägungen.

- Krankenfahrstühle und orthopädische Hilfsmittel, insbesondere Rollstühle, künstliche Gelenke, Krücken, Bandagen, Prothesen, und Herzschrittmacher.
Begründung: Finanzielle Belastung der Sozialversicherungsträger und der Patienten begrenzen.

Leistungen

- Sonstige Leistungen der Landwirtschaft, insbesondere Tierzucht und Anzucht von Pflanzen.
Begründung: Vermeidung von Wettbewerbsstörungen.

- Leistungen der Zahntechniker und bestimmte Leistungen der Zahnärzte.
Begründung: Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

- Kulturelle Leistungen, insbesondere Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen wie Theater und für Zirkusvorführungen.
Begründung: Bildungs- und kulturpolitische Gründe.

- Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen.
Begründung: Privilegierung von nach dem Steuerrecht besonders förderungswürdigen Zwecke.

- Leistungen der Schwimmbäder.
Begründung: Gesundheitspolitische Zielsetzungen.

- Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere Beförderung von Personen.
Begründung: Sozial- und verkehrspolitische Gründe.

Auf Kaltmieten, ärztliche Leistungen oder Kontoführungsgebühren wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Mit der ermäßigten Mehrwertsteuer verzichtet der Staat auf Einnahmen in Höhe von 20 Milliarden Euro pro Jahr. Würde der Staat die Steuerermäßigung ausweiten, bedeutete das zusätzliche Mindereinnahmen in Milliardenhöhe. Allein die Begünstigung von Arzneimitteln kosteten nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums rund 3,7 Milliarden Euro im Jahr. Dies stünde den Zielen der niedrigeren Lohnnebenkosten und der Sanierung der öffentlichen Haushalte entgegen.

Niedrigere Steuersätze machen es nicht billiger

Steuerermäßigungen führen nicht automatisch zu Preissenkungen. Unternehmen können die Begünstigung des Staates durch eigene Preissteigerungen wieder ausgleichen.

Direkte finanzielle Hilfen in bestimmten Fällen sind geeigneter, um die Verbraucher zu entlasten. Das hat eine Studie der Beratungsgesellschaft "Copenhagen Economics" im Auftrag der Europäischen Kommission ergeben.

Steuerermäßigungen auf dem Prüfstand

Was ermäßigt besteuert wird, wurde bereits 1968 im Wesentlichen festgelegt. Nicht alle Gründe, die vor 40 Jahren für einzelne Vergünstigungen sprachen, leuchten heute noch ein. Es werden Steuersenkungen für andere Waren oder Leistungen gefordert, zum Beispiel für Kinderartikel. Oder es werden verschieden besteuerte Waren verglichen, wie Tierfutter und Arzneimittel. Dann wird oft als ungerecht empfunden, dass ein Produkt niedriger besteuert wird als das andere.

Hätten Sie es gewusst?

Ein gutes Beispiel sind Restaurants und Fast-Food-Ketten, die Speisen auch außer Haus verkaufen. Für diese zubereitenden Nahrungsmittel gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Für die im Lokal verspeisten Gerichte wird dagegen der volle Mehrwertsteuersatz erhoben.

Gerade nach der Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes Anfang 2007 fordert die Wirtschaft den ermäßigten Steuersatz öfter anzuwenden. Der Unterschied zwischen allgemeiner und ermäßigter Mehrwertsteuer beträgt jetzt 12 Prozentpunkte.

Ein wichtiger Grundsatz ist: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird nur dann angewendet, wenn dauerhaft objektive Kriterien dafür sprechen. Deshalb ist zum Beispiel, die Einteilung in "gesunde" und "ungesunde" Lebensmittel nicht möglich. Sie orientiert sich an ständig wandelnden wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Aber auch rechtliche Gründe stehen der Umsetzung vieler Wünsche nach einem ermäßigten Steuersatz entgegen: Das übergeordnete Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union setzt hier allen Mitgliedstaaten deutliche Grenzen.

Gleiche europäische Mehrwertsteuer

Egal ob Spanien oder die Schweiz, Argentinien oder Russland: Eine Mehrwertsteuer gibt es in vielen Ländern. Für die Länder der Europäischen Union gilt dabei eine gemeinsame Mehrwertsteuerrichtlinie. Sie schreibt unter anderem die Höhe der Steuersätze vor: Der Normalsteuersatz muss mindestens 15 Prozent betragen. Zusätzlich darf jeder Mitgliedsstaat einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von mindestens fünf Prozent anwenden.

So sollen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU wegen zu unterschiedlicher Steuersätze vermieden werden. Die sechste EU-Mehrwertsteuerrichtlinie stellt dazu fest: "Im Hinblick auf eine gleichmäßige Erhebung der eigenen Mittel in allen Mitgliedstaaten ist es erforderlich, eine gemeinsame Liste der Steuerbefreiungen aufzustellen."

Die Mehrwertsteuersätze sind also stabile und festgelegte Größen in der europäischen Finanzpolitik. Sie können – mit Rücksicht auf den europäischen Markt und Deutschlands wichtigste Handelspartner – nicht beliebig verändert werden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück machte im März in Brüssel die Haltung der Bundesregierung deutlich: "Wir halten immer mehr Ausnahmen von den Ausnahmen und noch spezifischere Lösungen vor dem Hintergrund der Tatsache nicht für den richtigen Weg, dass wir es eigentlich mit einer Harmonisierung der europäischen Steuersysteme zu tun haben sollten."

Die Mehrwertsteuer ist eine der effektivsten und wirkungsvollsten Steuern: Eigentlich müsste die Mehrwertsteuer beim Endverbraucher, dem Konsumenten, erhoben werden. Das ist jedoch technisch nicht möglich. Daher geschieht dies indirekt auf dem Umweg über den Unternehmer. Dieser gibt sie als Bestandteil des Preises seiner Produkte und Leistungen an die Konsumenten weiter. Steigt der Warenumsatz im Land, steigt auch das Aufkommen aus der Mehrwertsteuer.

Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen als Gemeinschaftsteuer dem Bund und den Ländern zu. Seit 1998 sind auch die Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen beteiligt.

Im Jahr 2007 hat der Staat mit dieser Steuer rund 170 Milliarden Euro eingenommen. Damit finanziert er unter anderem öffentliche Einrichtungen, Investitionen in Bildung und Forschung sowie die Sozialsysteme in Deutschland.

Durch Umsatzsteuerbetrug entgehen dem Staat nach wie vor jährlich Umsatzsteuereinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich. Besonders herzuheben sind hier die so genannten grenzüberschreitenden Karussellgeschäfte.

Begriffserklärung: Umsatzsteuerbetrug, insbesondere Karussellgeschäfte (pdf)

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