Vorsorge

Riester-Rente lohnt sich - staatliche Förderung für 2007 sichern

Die Riester-Rente ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger die erste Wahl, wenn sie ihr Einkommen im Ruhestand verbessern wollen. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest. Egal, ob jemand als Riester-Vertrag einen Fonds-, einen Banksparplan oder eine Rentenversicherung abschließt: Die Riester-Rente ist sicher. Denn für die Rentenzahlungen steht mindestens alles Geld zur Verfügung, das in den Vertrag geflossen ist. Neben den eigenen Einzahlungen sind dies hohe staatliche Zulagen. Wer bisher noch keinen Vertrag hat, kann dies noch vor Jahresende tun und sich damit alle Zulagen und Steuervorteile für 2007 sichern.

Wer möchte, kann auch noch die Zulagen der beiden Vorjahre in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Insgesamt werden jährlich drei Prozent des Bruttoeinkommens fürs "Riestern" zur Verfügung gestellt.

Ein Ehepaar mit zwei kindergeldberechtigten Kindern entscheidet sich noch in diesem Jahr für das Riester-Sparen. Beide Ehepartner schließen einen eigenen Riester-Vertrag ab und investieren drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - bei 30.000 Euro also 900 Euro. Von diesen 900 Euro übernimmt der Staat 504 Euro. 114 Euro werden je Ehepartner gezahlt, hinzu kommen 138 Euro je Kind. Die Familie muss also nur 396 Euro pro Jahr selbst aufbringen. Die Zulagen machen in diesem Beispiel mehr als die Hälfte der Sparsumme aus, mit der die Familie zusätzlich für das Alter vorsorgt. Der Anteil kann noch höher sein. Denn je geringer der Verdienst, desto höher die anteilige Förderung durch den Staat.

... und in 2008 noch höhere Förderung genießen

Im nächsten Jahr gibt es noch mehr. Die Grundzuzahlung für alle Riester-Sparer steigt im Jahr 2008 auf 154 Euro. Die Kinderzulage erhöht sich auf 185 Euro jährlich. Zusätzlich wird dann für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, die Zulage auf 300 Euro pro Jahr aufgestockt. Im Gegenzug müssen als Gesamtbetrag ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommen des Vorjahres gespart werden. Mit Gesamtbetrag ist die Summe aus Eigenanteil und staatlichen Zulagen gemeint.

Hinzukommt der Steuervorteil. Wer "riestert", kann seine Ausgaben von der Steuern absetzen. Im Jahr 2007 kann maximal ein Betrag von 1.575 Euro geltend gemacht werden, in 2008 eine Summe von bis zu 2.100 Euro.

Was erst mal nach kleinen Beträgen aussieht, summiert sich im Laufe der Zeit. Je früher man anfängt, desto höher die zusätzliche Rente im Alter.

Erfolgsgeschichte Riester-Rente

Seit dem Jahre 2002 gibt es die Riester-Rente, benannt nach dem früheren Bundessozialminister Walter Riester. Sie bildet eine weitere Säule der Altersvorsorge. Mittlerweile haben 9,7 Millionen Menschen eine Riester-Rente abgeschlossen. Die Zehn-Millionen-Grenze ist in Sichtweite. Bisher wurden fast 2,2 Milliarden Euro seit 2003 an Zulagen auf Riesterverträge überwiesen.

Aber noch weitaus mehr Personen sind berechtigt, die staatliche Förderung beim "Riestern" in Anspruch zu nehmen. Insgesamt können rund 25 Millionen Menschen die Vorteile der Riester-Rente nutzen: alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten und Beamte. Wer zwischendurch arbeitslos und auf Hartz IV angewiesen ist, braucht um seine Altersvorsorge nicht bangen. Denn Riester-Vermögen muss nicht angetastet werden.

Wer sich informieren möchte, wie die eigene Altersvorsorge gestaltet werden kann, dem stehen Kurse von "Altersvorsorge macht Schule" offen. Seit Februar 2007 finden sie an Volkshochschulen statt. In zwölf Unterrichtsstunden informieren Referenten der Deutschen Rentenversicherung über alle Fragen der Altersvorsorge. "Altersvorsorge macht Schule" ist eine gemeinsame Initiative der Bundesregierung, des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Einige Beispiele der Riester-Förderung ab 2008:

Beispiel: Alleinverdienerehepaar (außerhalb der Kindererziehungszeiten), drei Kinder

Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: 30.000 Euro.
Eigenbeitrag:
Ehemann: vier Prozent von 30.000 Euro = 1.200 Euro abzüglich 863 Euro Zulagen (2 x 154 Euro + 3 x 185 Euro) = 337 Euro.
Ehefrau (mittelbar zulageberechtigt): Eigenbeitrag ist nicht erforderlich. Auf den Vertrag des Ehemannes fließen 337 Euro Eigenbeitrag + 154 Euro Zulage = 491 Euro.
Auf den Vertrag der Ehefrau fließen die restlichen Zulagen(154 Euro + 3 x 185 Euro) = 709 Euro.

Beispiel: allein stehende Auszubildende, ohne Kinder

Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: 6.500 Euro.
Eigenbeitrag:
Vier Prozent von 6.500 Euro = 260 Euro abzüglich 154 Euro Zulage = 106 Euro. Auf den Vertrag fließen 106 Euro Eigenbeitrag + 154 Euro Zulage = 260 Euro.

Beispiel: allein stehende Arbeitnehmerin, zwei Kindern

Sozialversicherungspflichtiges Vorjahresbruttoeinkommen: 30.000 Euro.
Eigenbeitrag:
Vier Prozent von 30.000 Euro = 1.200 Euro abzüglich 524 Euro Zulagen (1 x 154 Euro + 2 x 185 Euro) = 676 Euro.
Auf den Vertrag fließen 676 Euro Eigenbeitrag + 524 Euro Zulagen = 1.200 Euro. Auch hier wird fast die Hälfte der gesamten Sparleistung vom Staat übernommen.

Beispiel: allein stehender Arbeitnehmer, ohne Kinder

Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: 25.000 Euro.
Eigenbeitrag:
Vier Prozent von 25.000 Euro = 1.000 Euro abzüglich 154 Euro Zulage = 846 Euro. Auf den Vertrag fließen 846 Euro Eigenbeitrag + 154 Euro Zulagen = 1.000 Euro. Zusätzliche Steuererstattung (Steuervorteil ist höher als der Zulageanspruch) = 141 Euro.
Insgesamt wird er vom Staat also mit 295 Euro im Jahr unterstützt, sodass er selbst im Ergebnis lediglich 705 Euro im Jahr aufwenden muss.

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