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Surfen ohne Badehose? – Persönlichkeitsschutz im Internet

Ein Auto fährt an einem Laptop vorbei, auf dem das Produkt Google Street View mit einer Ansicht von London zu sehen ist.Bild vergrößern Künftig verboten: Geo- und Personendaten zu verknüpfen Foto: picture alliance / dpa

Über seine personenbezogenen Daten – etwa Geburtstag, Kontonummer, Kontakte – muss jeder selbst verfügen können. Das ist der Grundsatz der "informationellen Selbstbestimmung" und des Datenschutzes. Das Internet stellt den Datenschutz vor neue Herausforderungen.

Ständig werden Unmengen an Daten erhoben: Satelliten beobachten Verkehrsströme. Demoskopen führen Umfragen durch. Marktforscher analysieren das Kaufverhalten von Verbrauchern. Das ist legal und unproblematisch, solange aus der Verkehrsbeobachtung keine individuellen Bewegungsprofile erstellt werden oder das Kaufverhalten nicht mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht wird. Erst dann nämlich werden diese Daten zu personenbezogenen Daten. Und diese sind zu schützen.

Die Bevölkerung ist misstrauisch

Wenn der Staat Daten nutzt, ist das vergleichsweise überschaubar: Er darf nur die Daten erheben und verarbeiten, die er zur Erfüllung seiner rechtlich vorgegebenen Aufgaben benötigt.

Das Finanzamt ist zum Beispiel berechtigt, die Einkommen der Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln. Das Jugendamt darf auch sehr persönliche Lebensumstände wie Sucht oder Beziehungskonstellationen dokumentieren,  wenn damit die Gefährdung eines Kindes verbunden sein könnte.

Welche Daten dagegen Unternehmen bei der Abwicklung ihrer Kundengeschäfte sammeln, verknüpfen und analysieren, ist viel schwerer zu überblicken.

Entsprechend skeptisch ist die Bevölkerung: 75 Prozent finden es "unheimlich, dass überall Daten gespeichert werden, ohne dass man es weiß." Wobei das Misstrauen gegenüber Unternehmen mit 70 Prozent sehr viel höher ist als gegenüber dem Staat (50 Prozent). 66 Prozent haben die Befürchtung, dass ihre Daten im Internet missbraucht werden. Dies ergab eine Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach vom August 2010.

Herausforderung "Internet"

Insbesondere mit dem Internet hat sich eine neue Quelle wirtschaftlich wertvoller Daten aufgetan. Schon beim bloßen Surfen im Netz hinterlassen die Nutzer Datenspuren. Diese zu verfolgen ist leicht, beispielsweise für den Internet-Provider, über den man üblicherweise ins Netz geht. Die Spuren können technisch ausgewertet und zu Nutzerprofilen verdichtet werden. Dieses "Tracking" genannte Verfahren gibt Auskunft über den Nutzer und dessen Surfgewohnheiten und -vorlieben.

Das ist auch ohne die Zustimmung des Nutzers rechtlich noch unproblematisch, solange er anonym bleibt. Mit dem Internet ist die Abgrenzung und damit der Schutz personenbezogener Daten aber sehr viel schwieriger geworden.

Das System arbeitet mit IP-Adressen, die der Internet-Anbieter den Computern der Nutzer jeweils zuweist. Je nach technischer Einstellung kann die Verbindung zum Computer und damit zur Person hergestellt und auch gespeichert werden. In diesem Moment ist die Anonymität aufgehoben.

Persönlichkeitsprofile mit einem Klick

Auch ohne die Identifikation des Nutzers über die IP-Adresse können im Internet Personen unter Umständen sehr schnell und umfassend erkannt werden, beispielsweise über ein Foto im Netz. Technisch wird es bald möglich sein, jemanden auf der Straße mit einem Handy zu fotografieren und mittels einer Fotosoftware zu identifizieren. Nicht nur Name und Adresse, sondern auch das persönliche Netzwerk, die gesamten im Internet über diese Person verfügbaren Daten wären dann abrufbar.

Geodaten: Der Blick in den Vorgarten

Trotz anhaltender Kritik will die Internetfirma "Google" bis Ende des Jahres ihren Kartendienst "Street View" auch in Deutschland starten. Das Angebot mit der lückenlosen Darstellung von Straßenzügen und Häusern wird zunächst für 20 Städte eingeführt. Die bloße Aufnahme einer Fassade verletzt zwar in der Regel keine Persönlichkeitsrechte. Aber die Verbindung mit Namen und Adresse schafft eine neue Dimension von Öffentlichkeit: Informationen über die Privatsphäre eines Menschen sind nur einen Klick entfernt. Künftige Arbeitgeber können also theoretisch "vorbeischauen" und sich einen Eindruck von den Wohnverhältnissen der Bewerber verschaffen. Hinzu kommt die Angst vieler Hausbesitzer, die Geodaten könnten für kriminelle Zwecke, etwa Einbrüche, missbraucht werden.

Datenschutz modernisieren

Die Bundesregierung reagiert auf diese Entwicklung. Sie will den Datenschutz im Internet verbessern.

Ein generelles Widerspruchsrecht gegen die Erhebung von Geodaten ist dabei nicht geplant. Der Branche wird angeboten, für diesen Bereich einen eigenen Datenschutz-Kodex zu entwickeln. Den soll die Wirtschaft am 7. Dezember vorlegen. Dann findet der nächste IT-Gipfel der Bundesregierung in Dresden statt.

Der Kodex soll unter anderem folgendes gewährleisten:

  • Die technischen Grundeinstellungen der Systeme müssen datenschutzfreundlich sein.
  • Transparenz: Jeder muss leicht erkennen können, wo seine Rechte berührt sind.
  • Gesichter und Kfz-Zeichen sind unkenntlich zu machen. 

Das Erstellen eines Bewegungs- und Persönlichkeitsprofils nennt Bundesinnenminister Thomas de Maizière die "rote Linie", die nicht überschritten werden darf. Das könne auch nicht der Selbstregulierung der Branche überlassen werden. Geodaten mit personenbezogenen Daten zu verknüpfen und im Internet zu veröffentlichen soll verboten werden, wenn damit ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte verbunden ist.

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