Bald wird auf jedem verpacktem Bio-Produkt ein geschwungenes Blatt aus zwölf Europasternen zu sehen sein. Das neue EU-Kennzeichen ist ab 1. Juli für alle verpackten Bio-Produkte aus EU-Staaten Pflicht. Die einheitliche Kennzeichnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen sind, stärken und rechtfertigen.
Das neue Logo ersetzt das bisherige EU-Biosiegel: eine Ähre im Sternenkranz auf blauem Grund. Neben dem neuen EU-Gemeinschaftslogo bleiben länderspezifische Kennzeichen gültig. Das heißt: Deutsche Hersteller können ihre Bioprodukte auch weiterhin mit dem nationalen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Sie müssen aber auch das neue EU-Biosiegel verwenden.
Mit dem EU-Logo gekennzeichnete Produkte müssen die Standards der EG-Öko-Verordnung einhalten. Mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Öko-Landbau stammen. Für diese Landwirtschaftsform gelten folgende Vorschriften:
Pflanzenanbau
Biobetriebe streben Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen an. Dies gelingt vor allem, wenn Pflanzenbau und Tierhaltung miteinander kombiniert sind: Ein Teil der angebauten Pflanzen dient den Tieren als Futter; die Exkremente der Tiere wiederum können die Landwirte zum Düngen der Felder verwenden.
Die Bezeichnung "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Sie sind gleichwertig und austauschbar. Produkte, die mit folgenden Begriffen gekennzeichnet sind, sind eindeutig Bio-Produkte:
• biologisch oder ökologisch
• kontrolliert biologisch beziehungsweise ... ökologisch
• biologischer beziehungsweise ökologischer Landbau
Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt" oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung in Sinne des ökologischen Landbaus hin. Diese Produkte sind keine Lebensmittel in Bio-Qualität!Aus: Oekoportal.de
Unmittelbar unter dem Bio-Logo ist der Code beziehungsweise Name der Stelle anzubringen, die für die Kontrolle des letzten Erzeugers oder Bearbeiters zuständig ist. Wo die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe hergestellt wurden, muss wiederum unter dem Kontrollstellencode stehen. Dieser Code setzt sich wie folgt zusammen:
DE-0XX-Öko-Kontrollstelle
DE = Länderkürzel (DE = Deutschland; weitere Länderkürzel für EU-Mitgliedsstaaten, zum Beispiel NL für Niederlande); 0XX = Nummern- oder Buchstabenkombination (deutsche Kontrollstellen verwenden Ziffern, zum Beispiel 001; in anderen EU-Ländern sind auch Buchstaben üblich, zum Beispiel AIB für eine italienische Kontrollstelle)
Europäische Landwirte müssen sich, nachdem die Umstellung auf Öko-Landbau vollständig abgeschlossen ist, jährlich umfangreichen Kontrollen unterziehen. Dazu gehören:
Die Kontrollstellen können zusätzliche Überprüfungen und Besuche "vor Ort" für solche Akteure einplanen, die ein höheres Risiko darstellen.
Entsprechend der EG-Öko-Verordnung können die europäischen Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren durch staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchführen wollen. In Deutschland sind private Kontrollstellen zugelassen, die staatlich überwacht werden. Auf Grund der föderalen Struktur sind in Deutschland 16 Überwachungsbehörden in den Ländern für derzeit 23 am Markt tätige und zugelassene Kontrollstellen zuständig.
Falls zum Beispiel ein Bio-Bauer die Anforderungen nach EG-Öko-Verordnung nicht erfüllt, drohen ihm Strafen. Bei kleineren Verstößen werden Auflagen und kostenpflichtige Nachkontrollen verfügt. In schwerwiegenden Fällen kann ihm das Biozertifikat entzogen und das Recht aberkannt werden, die Erzeugnisse als Bio-Produkte zu vermarkten.
Was ist mit landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln aus Staaten, die nicht der EU angehören? Sie dürfen in der EU nur dann als Öko-Ware vermarktet werden, wenn in den Herkunftsländern gleiche oder gleichwertige Regelungen sowohl im Hinblick auf die Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen gelten. Auch muss eine europäische Kontrollbehörde bestätigt haben, dass der europäische Standard erfüllt wird.
Nach Angaben des Bundes Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) liegt der deutsche Bio-Umsatz derzeit bei 5,85 Milliarden Euro pro Jahr. Damit ist Deutschland der größte Bio-Markt in Europa. Über 56.000 Produkte tragen das nationale Biosiegel.
Aber auch Europa isst immer mehr "Bio". Der europäische Bio-Markt ist 2008 um mehr als zehn Prozent auf 17,9 Milliarden Euro gewachsen. So stiegen zum Beispiel in Frankreich die Verkäufe um 25 Prozent. Aber auch kleinere EU-Länder wie Irland, Tschechien, Belgien erzielten Wachstumsraten über 20 Prozent.
Das meiste Geld für Bio-Produkte geben die Dänen (132,30 Euro pro Jahr/Person) aus, dann folgen Schweizer (119,20 Euro) und Österreicher (97,40 Euro). Deutschland liegt mit 71,20 Euro im europäischen Mittelfeld.