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Nr. 009    11/2009
10 | 13

Umwelt + Nachhaltigkeit

Warum Mehrweg sich lohnt

Die spezifischen Merkmale der Pfandflaschen werden in der Produktionsstätte für einen Rücknahme-Automaten für Flaschen und Dosen begutachtet
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Foto: picture-alliance / ZB
Woran erkennt man Ein- oder Mehrwegflaschen?
Knapp die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher ist unsicher: Handelt es sich bei der Wasser- oder Bierflasche im Einkaufskorb nun um eine Einweg- oder eine Mehrwegflasche?
 
Umfragen zufolge bevorzugen Verbraucher Mehrwegflaschen. Sie können bis zu 50 Mal wiederbefüllt werden und sind deshalb umweltfreundlich. Außerdem verursachen sie gegenüber "Einweg" weniger Abfall und verbrauchen bei der Herstellung und Entsorgung weniger Energie. Das belegen Untersuchungen des Umweltbundesamtes.
 

Einweg überwiegt

 
Früher konnten Verbraucher Mehrwegflaschen ganz einfach daran erkennen, dass es für sie ein Pfand gab, für andere Getränkeverpackungen aber nicht. Seit 2003 sind aber auch viele Einwegflaschen pfandpflichtig. Damit sollte das Einwegsystem unattraktiver und das Mehrwegsystem attraktiver gemacht werden. Ziel war ein Mehrweganteil von 80 Prozent. Beim Bier liegt er nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung derzeit tatsächlich bei 85 Prozent. Bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken sind es jedoch weniger als 27 Prozent. Das liegt vor allem an den Lebensmitteldiscountern. Sie verkaufen fast nur Einwegpfandflaschen. Die sind aber nicht immer einfach von Mehrwegflaschen zu unterscheiden.
 
Damit Verbraucher zukünftig besser erkennen können, was für eine Flasche vor ihnen im Supermarktregal steht, will die neue Bundesregierung klarere Kennzeichnungsregeln aufstellen. Alle Pfandflaschen müssen dann mit dem Schriftzug "Einweg" oder "Mehrweg" gekennzeichnet sein. Das stärkt auch die ökologische Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher.
 
Ein Verbot von Dosen und anderen Einweg-Getränkeverpackungen, wie es Umweltschützer fordern, ist nach europäischem Recht ausgeschlossen. Es würde in den freien Binnenmarkt eingreifen. Das jetzige Pfandsystem ist auch deswegen beizubehalten, weil es eine sortenreine Sammlung und damit eine hochwertigere Verwertung wertvoller Rohstoffe ermöglicht. Und nicht zuletzt: Die Vermüllung von Landschaft, Straßen und Plätzen wird gestoppt.
 

Ein- und Mehrweg im Vergleich

 
Logo für EinwegpfandFoto: DPG Vergrößerung Das Symbol für EinwegpfandBis über die neue Verordnung entschieden ist, können Verbraucher sich an folgenden Hinweisen orientieren: Mehrwegflaschen erkennen sie heute schon an einer Prägung mit dem Wort "Mehrweg". Sie können aus Glas oder Plastik bestehen und werden in Kästen angeboten. Auf vielen Mehrwegflaschen findet sich zusätzlich das Logo "Mehrweg, für die Umwelt" oder das Umweltzeichen "Blauer Engel". Das Pfand auf Mehrwegflaschen ist günstiger als auf der Einwegvariante. Für Bier und Alkopops beträgt es acht Cent, bei Erfrischungsgetränken und Wasser sind es 15 Cent.
 
Einwegpfandflaschen können Verbraucher heute am einheitlichen Pfand von 25 Cent erkennen. Aufgedruckt ist auch ein Logo, das eine Flasche, eine Dose und einen Recyclingpfeil zeigt. Einwegbehältnisse können aus Glas, Plastik oder Metall (Dosen) bestehen. Ein Pfand wird immer dann fällig, wenn die Verpackungen zwischen 0,1 und drei Liter fassen, ökologisch unvorteilhaft sind und folgende Getränke enthalten:
  • Bier und bierhaltige Mischungen mit Cola, Limonade, Sirup, alkoholischen Getränken oder Aromen,
  • Wasser mit und ohne Kohlensäure, darunter auch mit Fruchtsaft oder Kräuterextrakten versetzte Wässer,
  • Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure, wie zum Beispiel Cola, Limonade, Schorle, Eistee, Sportgetränke oder Energy-Drinks,
  • "Alkopops" – also Süßgetränke mit Alkohol.

Einwegpfandflaschen werden nicht wiederbefüllt, sondern geschreddert und nur zum Teil dazu verwendet, neue Einwegflaschen herzustellen.
 
Für ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen wie Getränkekartons, Schlauch- oder Standbodenbeutel fällt kein Pfand an.
 

Wohin mit den Flaschen?

 
Einwegpfandflaschen kann man überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweggetränke verkauft werden. Allerdings dürfen die Supermärkte nach Material – Plastik, Glas und Metall – unterscheiden. Das heißt konkret: Dort wo keine Dosen verkauft werden, müssen auch keine zurückgenommen werden. Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche sind nur dazu verpflichtet, Einwegverpackungen derjenigen Marken zurücknehmen, die sie auch verkaufen.
 
Wichtig: Verbraucher müssen nachweisen, dass sie für eine Flasche Pfand bezahlt haben. Sie sollten deshalb darauf achten, dass das Flaschenetikett nicht verloren geht. Beschädigt dürfen die Einwegpfandflaschen aber sein. Für Mehrwegflaschen gibt es keine gesetzliche Rücknahmepflicht. In der Praxis werden sie aber überall dort zurückgenommen, wo Flaschen der gleichen Form verkauft werden.
 
 
Portrait von Frau Hübner
  • Interview mit Judith Hüber, Referentin des Fachbereichs Umwelt bei der Verbraucherinitiative e.V. über Ein- und Mehrwegflaschen
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