Immer mehr Bürger entscheiden sich, den Stromanbieter zu wechseln. Beim Gas sieht es anders aus. Nur ein Prozent der etwa 17 Millionen privaten Gaskunden in Deutschland haben bisher neue Verträge geschlossen. Und das, obwohl man so mehrere hundert Euro im Jahr sparen kann. Allerdings gibt es noch nicht in allen Regionen genügend konkurrierende Anbieter.
Dennoch steigt das Angebot. Denn seit der Öffnung des Marktes im Jahr 2006 wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Wettbewerb anzukurbeln. So müssen die großen Energieversorgungsunternehmen, die sowohl Gas erzeugen und verkaufen als auch die Leitungsnetze betreiben, diese beiden Geschäftsfelder trennen. Außerdem dürfen sie seit Anfang des Jahres von ihren Konkurrenten keine exorbitanten Netzgebühren mehr verlangen. Liegt der Gaspreis eines Anbieters erheblich über dem der Konkurrenz, muss er sich vor den Kartellbehörden erklären.
Seit die Bundesnetzagentur den Gasmarkt reguliert, sind die Netzgebühren um 20 Prozent gesunken. Das hatte auch Auswirkungen auf den Gaspreis insgesamt, denn die Netzgebühren machen knapp ein Viertel davon aus. Der Rest setzt sich zusammen aus gut 50 Prozent Beschaffungskosten und einem Viertel Steuern und Abgaben.
Wer seinen Gasanbieter wechseln möchte, dem raten die Verbraucherzentralen, Preisvergleichportale im Internet zu nutzen. Sie heißen Verivox, Toptarif oder Energieverbraucherportal und listen per Mausklick alle am Wohnort verfügbaren Anbieter und Tarife auf. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nur ihre Postleitzahl und ihren Jahresverbrauch eingeben. Wer sich für einen Tarif entschieden hat, kann den meist auch direkt online buchen. Die Portale übernehmen allerdings keine Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Und sie sind von den Energieversorgern abhängig. Allein könnten sie die riesigen Datenmengen nicht aktuell halten. Schließen Verbraucher über Websites einen Vertrag mit einem Anbieter, bekommen diese eine Provision. Die Stiftung Warentest konnte aber nicht feststellen, dass bestimmte Anbieter deshalb besonders empfohlen werden.
Der Gaspreis besteht aus zwei Teilen: aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Monat oder Jahr und aus dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Verbraucher auf der Suche nach einem günstigen Gasanbieter sollten daher immer die Endpreise vergleichen. Die Vergleichsportale im Internet machen das automatisch. Wer sich für einen Anbieter entschieden hat, muss ihm seine Zählernummer, den Zählerstand, den Namen seines bisherigen Anbieters und die dortige Kundennummer mitteilen. Den alten Vertrag kündigen müssen Verbraucher nicht. Das übernimmt der neue Anbieter. Der Wechsel dauert etwa sechs bis acht Wochen. Bauarbeiten in der Wohnung sind dafür nicht nötig. Und auch die Versorgung ist jederzeit sicher gestellt.
Neben normalen Tarifen mit Grund- und Arbeitspreis bieten die Gasversorger auch Sondertarife an, zum Beispiel so genannte Pakete. Dabei verpflichten sich die Kunden zur Abnahme einer bestimmten Gasmenge im Jahr. Verbraucherschützer warnen jedoch: Wer weniger verbrauche, bekomme kein Geld zurück, und wer mehr verbrauche, müsse jede zusätzliche Kilowattstunde teuer bezahlen.
Rund zehn Prozent aller Gastarife enthalten eine Preisgarantie zwischen drei Monaten und drei Jahren. Die Anbieter dürfen während dieser Zeit die Preise nicht anheben, auch wenn die Beschaffungskosten steigen. Denkt man an die kletternden Gaspreise der letzten Jahre, klingt das verlockend. Es bedeutet jedoch meist, dass die Preise auch nicht gesenkt werden, selbst wenn die Beschaffungskosten fallen. Von Vorkassetarifen raten Verbraucherschützer ab, auch wenn sie oft einen Preisvorteil bieten. Geht der Versorger jedoch Pleite, ist das Geld der Kunden verloren. Generell sollte man sich als Verbraucher nie länger als ein Jahr an einen Tarif binden.
Auch Gaskunden, die an ihrem Wohnort noch keine Möglichkeit haben, ihren Versorger zu wechseln, können etwas gegen überhöhte Gaspreise tun. Der Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentralen rufen immer wieder zum Vergleich der Preise auf. Sie empfehlen Verbrauchern, ungerechtfertigte Preiserhöhungen nicht zu bezahlen.
Gaskunden müssen ihrem Anbieter dazu schriftlich mitteilen, dass sie seine Preisfestsetzung in Frage stellen. Der Brief ist per Einschreiben zuzuschicken. Den Gaspreis können die Kunden dann auf die zuletzt ohne Widerspruch akzeptierte Höhe kürzen. Diesen Weg empfehlen Verbraucherschützer aber nur Kunden mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken, denn im schlimmsten Fall kann der Gasversorger die gekürzten Beträge einklagen. Allerdings muss er dann vor Gericht seine Preiskalkulation offen legen und beweisen, dass sein Gaspreis gerechtfertigt ist. Der Bund der Energieverbraucher geht davon aus, dass die wenigsten Anbieter das wollen.