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Nr. 002   02/2008 
 

Versandhandel mit Arzneimitteln - was man wissen sollte

Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde in Deutschland der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zugelassen. Das heißt, Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente bestellen und sich nach Hause liefern lassen. Ein gängiger Weg der Bestellung ist das digitale Netz. Deswegen wird auch gern von "Internetapotheken" gesprochen, wenn es um den Versandhandel mit Arzneien geht.
 
Drei Jahre nach der Zulassung des Versandhandels von Arzneien gibt es 1.842 zugelassene Internetapotheken. Das sind fast zehn Prozent der deutschen Apotheken.
 

Vorteile für Patientinnen und Patienten

 
Bei der Freigabe des Versandhandels hatte die Gesundheitspolitik vor allem Menschen im Blick, deren Mobilität aufgrund von Alter und Krankheit eingeschränkt ist. Auch Menschen, die größere Entfernungen zur Apotheke zurücklegen müssen, sollte der Versandhandel zugute kommen.
 
Für Berufstätige, die über wenig Zeit für den persönlichen Gang in die Apotheke verfügen, ist die Bestellung via Internet oder Telefon ebenfalls eine interessante Alternative. Vor allem aber können chronisch Kranke, die regelmäßig bestimmte Arzneien benötigen, von günstigeren Preisen profitieren.
 

Gute Preise

 
Seit der Gesundheitsreform 2004 dürfen Apotheken den Preis für rezeptfreie Arzneien, die so genannten Over-The-Counter beziehungsweise OTC-Präparate, selbst festsetzen. Dieser Preiswettbewerb macht sich gerade bei Internet- beziehungsweise Versandapotheken bemerkbar. Preisunterschiede von bis zu 30 Prozent sind keine Seltenheit. Außerdem gewähren viele Versandapotheken Boni, zum Beispiel in Form von Gutschriften.
  
Einige Krankenkassen haben Vereinbarungen mit Versandapotheken geschlossen, die den Versicherten Vorteile in Form von Rabatten oder Aktionsangeboten eröffnen.
 

Hohe Sicherheitsbestimmungen

 
Für legale Versandapotheken gelten die gleichen hohen Anforderungen an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie man das auch von der Apotheke vor Ort kennt. Sie dürfen nur solche Arzneimittel liefern, die für den deutschen Markt zugelassen sind und die Informationen in deutscher Sprache enthalten. Auch bei der Versandapotheke muss die kompetente Beratung in deutscher Sprache gewährleistet sein und von pharmazeutischem Personal vorgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn sich die Versandapotheke im europäischen Ausland befindet.
 
Im Internet bieten aber auch skrupellose Geschäftemacher dubiose Ware an: Wenn Sie von diesen Webseiten bestellen, besteht die Gefahr, gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel zu erhalten. Hier riskieren Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern verschwenden auch Ihr Geld. Denn diese Mittel sind nicht erstattungsfähig. Zudem besteht meist kein Rückgabe- oder Umtauschrecht.
 

Arzneimittel im Netz: So erkennen Sie seriöse Internetseiten

 
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Internet- oder Versandapotheken: Hier wird man Ihnen nicht nur Adressen mit entsprechender Qualität nennen, sondern Sie auch über die Erstattung von "Internet-"Arzneimitteln aufklären. 
 
Für Versandapotheken in Deutschland gilt: Alle hier bezogenen Arzneimittel werden, soweit sie erstattungsfähig sind, von Ihrer Krankenkasse erstattet. Wollen Sie Arzneimittel über Apotheken aus anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestellen, gilt: Wenden Sie sich wegen der Erstattungsmodalitäten am besten vorher an Ihre Krankenkasse. Der Bezug von Arzneimitteln aus Drittstaaten ist hingegen nicht zu empfehlen.
 
Die Verantwortung für den Inhalt der Seite ist eindeutig erkennbar: Prüfen Sie, ob die Webseite ein Impressum hat und ob sich dort eine Person oder Organisation für die Webseite verantwortlich zeigt. Gibt es eine vollständige Postanschrift? Prüfen Sie, ob die berufliche Qualifikation der Verantwortlichen angegeben ist. Nur Apotheker sind befugt, Ihnen Arzneimittel zu verkaufen!
 
Die Seite enthält zuverlässige, vollständige und aktualisierte Informationen: Ausgewogene Informationen weisen sowohl auf Vorteile als auch auf Nachteile eines Produktes hin. Wann ist der Internetauftritt zuletzt aktualisiert worden? Überprüfen Sie die Webseite anhand anderer Quellen oder zusammen mit Ihrem Arzt oder Apotheker.
 
Die Internetseite zeigt ein Qualitätsmerkmal oder -symbol an: Apotheken, die Versandhandel mit Arzneimitteln anbieten, können sich freiwillig zum Einhalten eines Verhaltenskodexes verpflichten oder von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. Dies ist zum Beispiel an einem Siegel auf der Webseite zu erkennen. 
 

Hier ist Vorsicht geboten

 
So erkennen Sie unseriöse Geschäftspraktiken:
 
  • Ihnen werden rezeptpflichtige Arzneimittel angeboten, ohne dass die Vorlage eines Rezeptes verlangt wird.

  • Ein virtueller Arzt, ein so genannter Cyber-Doc, berät Sie und verordnet Ihnen Arzneimittel.

  • Ihnen werden schnelle, sensationelle oder garantierte Ergebnisse versprochen.

  • Die Webseite preist Wunderheilmittel oder geheime Rezepturen an.

  • Sie bekommen Mittel angeboten, die bei einer großen Anzahl unterschiedlichster Beschwerden und bei jedem Patienten garantiert helfen sollen.

  • Die Präparate werden als garantiert risikofrei angeboten. Nebenwirkungen werden verschwiegen.

  • Das Werbeverhalten ist aggressiv, und Sie werden am Verlassen der Seite gehindert.