Sicher Einkaufen im Netz
Einkäufe erledigen, ohne vor die Tür zu treten. Reisen buchen vom Schreibtisch aus. Heute gibt es fast nichts, das nicht per Internet erledigt werden könnte. 2006 haben die Deutschen Waren im Wert von 46 Milliarden Euro online gekauft. Der digitale Konsum ist grenzen-, aber nicht ganz risikolos. Wie in der realen Welt lauern auch im Internet schwarze Schafe. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten folgende Grundsätze beachten, wenn Sie im Netz auf Einkaufstour gehen. Anbieter prüfen
Stoßen Sie bei einem Ihnen unbekannten Anbieter auf ein attraktives Produkt, sollten Sie überprüfen, wer hinter dem Angebot steckt. Im Impressum müssen der Firmenname und eine echte Anschrift genannt werden, eine Postfachadresse reicht nicht. Eine Pflichtinformation ist auch die Rechtsform der Firma und, falls vorhanden, der gesetzliche Vertreter. Außerdem muss das öffentliche Unternehmensregister mit Register-Nummer angegeben werden. Wem ein Anbieter unseriös erscheint, der sollte die im Internet angegebene Telefon-Nummer prüfen. Unter "Kontakt" müssen sich Angaben finden, die einen schnellen elektronischen Kontakt und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Auch Gütesiegel können beim Anbieter-Check Orientierung bieten. Die "Initiative D21", ein gemeinsames Projekt von Wirtschaft und Politik zur Förderung der Innovationskraft Deutschlands, hat Qualitätskriterien für Internetangebote entwickelt. Unter www.internet-guetesiegel.de stellt sie fünf Label vor. Nicht zuletzt lohnt ein Klick zu den Bewertungen anderer Kundinnen und Kunden. Was haben sie für Erfahrungen mit dem Händler gemacht? Allerdings sollte man nicht nur von diesen Kommentaren ausgehen, denn sie können vom Anbieter selbst eingestellt sein. Besondere Vorsicht ist geboten bei Bestellungen von Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitaminen oder Mineralien im Internet. Immer wieder werden nicht für den Handel zugelassene ("nicht verkehrsfähige") Produkte angeboten, oft von Anbietern aus dem Ausland. In einigen Fällen sind gesundheitliche Gefahren nicht auszuschließen. Deshalb lohnt es sich im Zweifelsfall, bei den Verbraucherzentralen nachzufragen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Juristisch passiert beim Online-Shopping zunächst einmal nichts anderes als wenn man in einem Geschäft einkauft: Man schließt mit dem Händler einen Kaufvertrag ab. Käufer und Verkäufer gehen damit Rechte und Pflichten ein. Diese sind meist in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) eines Anbieters geregelt. Niemand liest das Kleingedruckte gerne, erst recht nicht am Bildschirm. Aber nehmen Sie sich gerade vor einem Einkauf im Internet Zeit dazu. Denn so können Sie erfahren, welche Versandmöglichkeiten es gibt, welche Zahlungsweisen angeboten werden und wie Ware bei Vertragswiderruf oder bei Mängeln zurückgesandt werden kann. Die AGB sind die Geschäftsgrundlage. Sie können häufig einen Bestellvorgang erst abschließen, wenn Sie in einem gesonderten Fenster per Häckchen in die AGB eingewilligt haben. Beim Bezahlen auf Nummer sicher gehen
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die angegebenen Preise Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Die Versandkosten und Lieferbedingungen jedoch sind oft gesondert in einer Übersicht dargestellt. Die meisten Anbieter bieten für die Bezahlung eine Belastung der Kreditkarte oder eine Abbuchung vom Konto an. Damit müssen Sie persönliche Daten wie die Kreditkartennummer oder die Bankverbindung eingeben. Achten Sie darauf, dass diese Daten verschlüsselt im Netzwerkprotokoll "Secure Sockets Layer" (SSL) übertragen werden. Eine Verschlüsselung erkennen Sie daran, dass in der Adresszeile des Browsers "https://" statt des üblichen "http://" zu lesen ist. Zusätzliche Sicherheit bei der Kreditkarte bietet die dreistellige Kreditkartenprüfnummer. Beim Bezahlen im Internet ist die Überweisung nach Rechnung allem anderen vorzuziehen. Damit geht man das geringste Risiko ein. Man zahlt erst dann, wenn die Ware zu Hause angekommen ist.
Bequemer und dennoch sicher ist das Lastschriftverfahren. Es hat den Vorteil, dass man der Belastung des Kontos binnen sechs Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen kann. Der abgehobene Betrag wird dann dem eigenen Konto wieder gutgeschrieben.
Abzuraten ist von einer Bezahlung per Vorkasse, auch wenn einige Firmen bei Vorauszahlung einen Preisnachlass gewähren. Lässt sich ein Unternehmen nicht auf eine Bezahlung nach Rechnung ein, versuchen Sie, sich auf ein Lastschriftverfahren zu einigen. Auch durch die Nutzung eines Treuhand- oder eines Online-Zahlungsservices wie "PayPal" erreichen Sie ein hohes Maß an Sicherheit. Gut und Glas, wie leicht bricht das
Im Gegensatz zum "wirklichen" Einkauf kann man im Internet die Ware nicht gleich mitnehmen, sondern erhält sie per Post. Dabei können auf Käuferinnen und Käufer böse Überraschungen warten. Vielleicht kommt das Paket nicht an, vielleicht ist es gar nicht losgeschickt, vielleicht ist das Bestellte unterwegs kaputt gegangen. In diesem Fall sind Sie jedoch in einer guten rechtlichen Position. In der Regel hat der Online-Händler die Beweislast, wenn die Ware kaputt oder gar nicht ankommt. Generell gilt: Sie können ohne Angabe von Gründen die Ware bis zwei Wochen nach Erhalt zurücksenden. Informiert der Händler nicht deutlich auf seiner Homepage über das Widerrufsrecht, gilt die "Geld-zurück-Garantie" unabhängig vom Warenwert so lange, bis er darüber informiert. Voraussetzung: Produkte wie Software, CDs oder DVDs wurden nicht geöffnet oder es ist kein individuelles Produkt wie etwa ein maßgeschneiderter Anzug. Auch Konzertkarten sind vom Widerruf ausgeschlossen. Einschränkung bei Waren unter 40 Euro: Hier darf der Verkäufer Ihre Rücksendungskosten in Rechnung stellen. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert und angezahlt, muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung auf übernehmen. Auktionen im Netz
Bei Online-Auktionen kommt das gleiche Recht zur Anwendung wie im echten Leben. Es kommen Kaufverträge zustande und damit haben Kaufende und Verkaufende Rechte und Pflichten. Das heißt: Wenn Sie Ware ersteigern, dann müssen Sie sie annehmen und bezahlen. Der Anbieter ist verpflichtet, das Produkt zu liefern. Aber auch die für sonstige Online-Einkäufe und -Aufträge zulässigen Widerrufsrechte greifen. Ausnahme: Der Verkäufer ist eine Privatperson wie Sie und kein Unternehmen. In diesem Fall können Sie den Kaufvertrag nicht einfach aufheben und die Ware zurücksenden, sondern nur versuchen, sich gütlich zu einigen. Was, wenn das ersteigerte Produkt nicht der Beschreibung im Angebot entspricht, nicht funktioniert oder sonstige Mängel aufweist? Hier greift die Pflicht zur Gewährleistung. Das bedeutet: Ein Anbieter – gewerblich oder als Privatperson tätig – ist für zwei Jahre verpflichtet, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen wie Versandkosten. Deswegen: Unbedingt die Angebotsbeschreibung speichern oder ausdrucken, wenn Sie etwas ersteigert haben, und bis zum Ende der Gewährleistungsfrist aufheben. Aber: Beim Verkauf von Privatperson zu Privatperson – so wie es bei Auktionen oft der Fall ist – kann der Anbieter die Gewährleistung auch grundsätzlich ausschließen. Dies gilt allerdings nicht für Mängel, die vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurden. Bei angebotenen gebrauchten Gegenständen gelten jedoch normale Gebrauchsspuren nicht als Mängel. Und: für eventuelle Schäden durch den Versand tragen Sie als Käufer das Risiko. Nur ein gewerblicher Verkäufer muss für Schäden, die beim Versand entstanden sind, haften.
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