Richtige Balance sichert Sozialstaat

Eine Großfamilie vor einer Straußenwirtschaft
Sozialstaat braucht feste Füße
Foto: Jens Komossa

Deutschland ist besser als andere Länder durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen, gerade auch dank gezielter konjunkturstützender Maßnahmen der Bundesregierung. Jetzt zieht die Wirtschaft wieder an und daher ist die Zeit gekommen, nachhaltig zu sparen und den Haushalt zu konsolidieren – fair und sozial ausgewogen.

Die Bundesregierung hat dazu Sparvorschläge vorgelegt, ohne die Wachstumsimpulse abzuwürgen. 

Sozialleistungen maßvoll betroffen

Die Sozialleistungen im diesjährigen Bundeshaushalt belaufen sich auf gut 170 Milliarden Euro. Das sind über die Hälfte aller verfügbaren Mittel. Rechnet man noch Schuldzinsen (12 Prozent) und Personalkosten (9 Prozent) hinzu, liegen die fest verplanten Gelder bei 75 Prozent – also drei Vierteln – der gesamten verfügbaren Haushaltsmittel. Umgekehrt steht nur ein Viertel für die Zukunftsgestaltung zur Verfügung; etwa für Bildung und Forschung, Verkehrsinfrastruktur und andere Investitionen sowie für die Sicherheit unseres Landes.

Zum Vergleich: Im Jahr der Wiedervereinigung 1990 betrug der Anteil der Sozialausgaben etwa 30 Prozent.

Die jetzt geplanten Einsparungen von jährlich rund fünf Milliarden Euro machen damit gerade mal drei Prozent der Gesamtsozialausgaben aus. Dabei setzt das Bundeskabinett vor allem auf verbesserte Arbeitsanreize und den Abbau von ineffektiven Arbeitsmarktprogrammen.

"Keinem einzigen Arbeitslosen ist geholfen, wenn Deutschland an seinen eigenen Schulden erstickt", sagte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, bei der Verabschiedung der Jobcenterreform im Bundestag am 17. Juni.

Mehr Spielraum für Arbeitsvermittler

Ziel ist es, alle Menschen, die dazu in der Lage sind, in reguläre Arbeit zu bringen und ihnen neue Chancen auf Teilhabe und Beschäftigung zu geben. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden dazu so genannte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt. Das heißt: Die Jobvermittler erhalten einen größeren Spielraum zu entscheiden, welche Maßnahme, welche Förderung sie für sinnvoll halten, um einen Arbeitslosen wieder in Arbeit zu vermitteln.

Es gilt, insbesonder arbeitslosen Alleinerziehenden, Älteren und Jugendlichen ohne Schulabschluss gezielter Hilfe und neue Beschäftigungschancen zu geben:

  • Unter 25-jährige Arbeitslose sollen innerhalb von sechs Wochen ein Arbeitsangebot oder ein Angebot zur weiteren Qualifizierung bekommen.
  • Viele langzeitarbeitslose Alleinerziehende können nicht arbeiten, weil sie keine Kinderbetreuung haben. Sie sollen verstärkt Hilfe erhalten, um Familie und Beruf vereinbaren zu können.
  •  Auch die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Ausbau der Kinderbetreuung bleibt unangetastet bestehen.
  • Die Bundesregierung wird außerdem die Anstrengungen weiter verstärken, noch mehr ältere Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • Die Jobcenter-Reform ebnet den Weg zu einer noch effizienteren Arbeitsmarktpolitik.

Demografischer Wandel erfordert Umdenken

Immer weniger jüngere Menschen werden künftig für die soziale Sicherheit – auch der Älteren – zu sorgen haben. Das größte Armutsrisiko ist die Arbeitslosigkeit. Und gegen den sozialen Abstieg hilft nicht mehr staatliche Umverteilung, sondern mehr Wachstum. Nur dann entstehen Arbeitsplätze, die ein ausreichendes Einkommen versprechen.

"Haushaltskonsolidierung ist auch die Grundlage für die Sicherung unseres Sozialstaates. Einem überschuldeten Staat wird am Ende immer das Geld für die Schwachen in dieser Gesellschaft fehlen. Mit der Haushaltskonsolidierung ist eine soziale Dividende verbunden, da Zinslasten begrenzt werden und damit Gestaltungsmöglichkeiten entstehen." (Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP)

Rentner nicht betroffen

Nicht betroffen von den Einsparungen sind deshalb die Rentner, die Behinderten und auch die Arbeitslosenversicherung:

  • Rentner müssen und können sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Daher wird der jährliche Rentenzuschuss von 80 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt nicht angetastet.
  • Das Arbeitslosengeld und die längeren Arbeitslosengeldzahlungen für Ältere bleiben ebenfalls unverändert.

Dagegen entfällt der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II. Denn Ziel ist es, Langzeitarbeitslosigkeit möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen.

Auch der staatliche Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger wird abgeschafft. Denn wer ein Jahr Arbeitslosengeld II bezieht, erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von nur etwa zwei Euro monatlich. Das hilft dem einzelnen Langzeitarbeitslosen nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu erreichen. Der Bund zahlt hierfür bislang aber 1,8 Milliarden Euro jährlich.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und ihre Kinder ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen für Wohnung und Heizkosten gesichert. Es ist daher – wie beim Kindergeld – folgerichtig, künftig das Elterngeld mit Hartz IV-Leistungen zu verrechnen.

Zwei Milliarden Euro mehr für die Gesundheit

Die Neujustierungen der Bundesregierung auf der Ausgabenseite sind ausgewogen, fair und gerecht. Beleg dafür ist auch der zusätzliche Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Insgesamt erhält die GKV im nächsten Jahr damit 15,3 Milliarden Euro aus Steuergeldern. Das ermöglicht die zwingend notwendigen weiteren Schritte zur Reform der Finanzierung unseres Gesundheitswesens.

Um die hohe Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens zu sichern und medizinische Aufwendungen eben nicht zu rationieren, brauchen wir eine stabile Finanzierungsgrundlage.

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