Mehr für Arbeitsplätze

Auch 2010 gibt es das verlängerte Kurzarbeitergeld. Es kann bis zu 18 Monate gewährt werden. Die Bundesregierung löst zudem Wachstumsbremsen für Betriebe - steuerliche Erleichterungen, die vor allem kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Krisenzeiten helfen.  

Know-how und Arbeitsplätze halten

Vor allem der Kurzarbeitergeldregelung ist es zu verdanken, dass bislang nicht mehr Arbeitsplätze verloren gingen. Viele Unternehmen konnten so an ihren Belegschaften festhalten und damit deren Know-how für das Unternehmen bewahren. Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage besser überstehen. 

Im vergangenen Jahr konnten mit der Regelung bereits hunderttausend Arbeitsplätze gerettet werden. Unternehmen, die noch 2009 für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld bekommen haben, erhalten dieses für bis zu 24 Monate. Die Konjunktur zieht jetzt schon - wenn auch zaghaft - wieder an. Deswegen nimmt die Bundesregierung an, dass nun die 18-monatige Bezugsfrist reicht.

Kurzarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt ungeachtet der Wirtschaftskrise immer noch relativ gut darstellt. Waren im Frühjahr 2009 noch 1,5 Millionen Menschen in konjunktureller Kurzarbeit, so lag die Zahl im Herbst bei gut einer Million Kurzarbeitern. Dieser Rückgang um ein Drittel deutet auch auf eine teilweise Wiederbelebung der Wirtschaft hin.

Erleichterungen durch Konjunkturpakete gelten fort

Darüber hinaus gibt es weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit, die die Bundesregierung zur konjunkturellen Belebung eingeführt hat. Demnach gilt, dass die Bundesagentur für Arbeit für die ersten sechs Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben übernimmt, bei Qualifizierung sogar ganz. Ab dem siebten Monat werden sie komplett für die Kurzarbeiter übernommen. Allerdings: Vor der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes muss zunächst der Urlaubsanspruch eingelöst worden sein.

Diese Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2010. Arbeitgeber, die für ihre Belegschaft Kurzarbeitergeld beantragen, müssen danach wieder selbst die Sozialbeiträge zahlen, so wie das vor dieser Krisenregelung auch der Fall war.

Planungssicherheit für Unternehmen

Kurzarbeit hilft Beschäftigten und Unternehmen, die Krise durchzustehen. Mit der auf bis zu 18 Monate verlängerten Bezugsfrist unterstützt die Bundesregierung daher die Wirtschaft nachhaltig.

Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge (ohne den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) für die Kurzarbeitergeldstunden komplett. Diese kann er von der örtlichen Agentur für Arbeit erstattet bekommen, wenn die Zeit der Kurzarbeit zur Weiterqualifizierung genutzt wird. Das Kurzarbeitergeld kann der Arbeitgeber ebenso dort beantragen.

Wachstumsbremsen für Unternehmen lösen

Darüber hinaus hilft die Bundesregierung Unternehmen steuerlich. Steuerregelungen, die sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erwiesen haben, werden gelockert. Die Bundesregierung will damit vor allem mittelgroße Unternehmen stärken und notwendige Umstrukturierungen erleichtern. Und auch hier geht es letztlich darum, Arbeitsplätze zu erhalten. 

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen können Zinsaufwendungen wieder steuerlich geltend machen. Die Freigrenze für die so genannte Zinsschranke wird auf drei Millionen Euro angehoben.
  • Die Unternehmen können Verluste wegen wirtschaftlicher Sanierungen wieder besser steuerlich geltend machen. Auch neue Gesellschafter können Verluste weiterhin steuerlich absetzen, wenn sie in den Betrieb neu investieren oder Arbeitsplätze sichern.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro können die Betriebe sofort abschreiben. Alternativ ist ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen.