Mehr für Familien

Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 20 Euro monatlich, der Kinderfreibetrag um knapp 1.000 Euro auf jährlich 7.008 Euro. Außerdem sinkt die Erbschaftsteuerlast für Geschwister und Geschwisterkinder.

Kindergeld und Kinderfreibetrag verstärkt

Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien weiter aus. Seit Januar 2010 erhalten Familien je Kind monatlich 20 Euro mehr Kindergeld. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag. Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wurde erhöht. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir den Familien finanziell unter die Arme greifen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler.

Damit Familien in wirtschaftlicher Stabilität leben können, ist es Ziel der Bundesregierung, gegen Kinderarmut etwas zu tun, ja sie möglichst von vornherein auszuschließen. Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts hilft die Kindergelderhöhung etwa 130.000 Kindern, Armutsrisiken zu vermeiden. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt seit Januar monatlich 184 Euro, für das dritte Kind gibt es 190 Euro und für alle weiteren Kinder erhalten die Eltern monatlich 215 Euro Kindergeld.

Wichtiger Teil des Familieneinkommens

Laut "Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen" können Familien mit dem Kindergeld etwa ein Drittel der finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder bestreiten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Kompetenzzentrums, das beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist. Insbesondere in Familien mit mehreren Kindern trägt das Kindergeld einen wichtigen Teil zum Familieneinkommen bei. Schon zu Beginn des letzten Jahres wurde das Kindergeld erhöht und stärker gestaffelt. Ab dem 3. Kind gibt es höheres Kindergeld. Diese verstärkte Staffelung der Beträge berücksichtigt die höheren Fixkosten durch mehrere Kinder. Sie berücksichtigt auch die Tatsache, dass die Möglichkeiten für beide, einen Beruf auszuüben, wegen der Kinderzahl sehr oft eingeschränkt ist. 

Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag sind Bestandteil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes der Bundesregierung.

Grafik zeigt Anteil des Kindergeld am Haushaltsnettoeinkommen für a) Alleinerziehende und b) PaarhaushalteBild vergrößern Anteil des Kindergeldes am Haushaltsnettoeinkommen Foto: REGIERUNGonline

Mehr für den Kindesunterhalt

Die Erhöhung des Kinderfreibetrages wirkt sich auch unmittelbar auf die Unterhaltsansprüche von Kindern aus, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben. Die Sätze des gesetzlichen Mindestunterhalts passen sich schließlich dem erhöhten Kinderfreibetrag an und steigen entsprechend für die einzelnen Altersgruppen. Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt damit:

  • 317 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • 364 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • 426 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wurde erhöht: von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis einschließlich fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Diesen Vorschuss erhalten Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Der Vorschuss wird für maximal 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12. Geburtstag) des Kindes gewährt. Hier ist allerdings geplant, die Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre anzuheben, damit die Betroffenen mehr Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, wie Familienministerin Köhler erläuterte.

Kinderzuschlag weiter ausbauen

Im vergangenen Jahr haben vor allem Familien mit niedrigen bis mittleren Erwerbseinkommen von den finanziellen Verbesserungen profitiert. Dazu haben neben dem Ausbau des Kinderzuschlags und des Wohngeldes auch die höheren Regelleistungen für Kinder in der Grundsicherung, die Einführung des Schulbedarfspakets sowie die Einmalzahlung des "Kinderbonus" beigetragen.

Aber: "Wir können noch besser werden in der Bekämpfung von Kinderarmut", so die Bundesfamilienministerin. Der Kinderzuschlag könne dabei eine große Rolle spielen. Eltern, die mit ihrem Einkommen den eigenen Lebensunterhalt sichern können, aber nicht den ihrer Kinder, profitieren heute davon schon in großer Zahl. Zum Kindergeld und Wohngeld erhalten sie den Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat. 300.000 Kinder werden aktuell hiermit erreicht und vor dem Abrutschen in die Grundsicherung für Arbeitsuchende bewahrt. Köhler sieht hierin eine gute Möglichkeit zur weiteren Verbesserung der Situation der Kinder. Nach ihrer Ansicht kann ein konsequenter Ausbau der Regelung die Zahl der davon profitierenden Kinder künftig verdoppeln.

Geringere Erbschaftsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen  

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sieht weiterhin vor: Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen und weitere Verwandte der Steuerklasse 2 zu senken, die bisher gegenüber anderen Verwandten erheblich höher war. Der neue, niedrigere Tarif beträgt 15 bis 43 Prozent statt bisher 30 bis 50 Prozent - je nach Höhe des Erwerbs. Bisher galt für sie der gleiche Tarif wie für Nichtverwandte.

Teilelterngeld soll kommen

Familienministerin Köhler plant für 2011 außerdem eine umfassende Reform des Elterngeldes. Der Bezug des Elterngeldes soll einfacher und flexibler werden. So soll die Zahl der Partnermonate ausgebaut werden. Im Gespräch ist hier eine Verdopplung von zwei auf vier Monate. Ziel ist es, die aktive Rolle von Vätern in der Familie weiter zu stärken. Außerdem soll das Teilelterngeld kommen. Das würde Eltern, die Teilzeit arbeiten, ermöglichen, bis zu 28 Monate Teilelterngeld zu beziehen.

Die Familienpolitik der Bundesregierung hat das Ziel, die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken. Familienministerin Köhler sieht darin ein wichtiges Zeichen, mit dem auch die Leistung von Familien mehr Anerkennung findet: "Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen."

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