Seit Anfang des Jahres zahlen Erwerbstätige weniger Einkommensteuer. Ihnen bleibt damit mehr von ihren Einkommen. Die Absenkung ist Teil des zweiten Konjunkturpaketes. Die Bundesregierung stärkt damit die Kaufkraft. Denn eine gestiegene Inlandsnachfrage trägt dazu bei, die Krise schneller zu überwinden.
Verbesserungen allenthalben
Der Grundfreibetrag stieg 2009 und 2010 um zusammen 340 Euro auf jetzt 8.004 Euro für Alleinstehende und von 15.669 auf 16.009 Euro für Ehepaare. Außerdem liegt der Eingangssteuersatz seit 2009 bei 14 Prozent. Vorher waren es 15 Prozent.
Die Bundesregierung korrigiert zudem die so genannten Tarifeckwerte: Mit der Abflachung des Steuertarifverlaufs fällt damit die so genannte kalte Progression weg. Lohnerhöhungen, die mindestens die Inflation ausgleichen sollen, werden nicht mehr von einem höheren Steuersatz zunichte gemacht. Insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen werden von dieser Verbesserung profitieren.
Krankenversicherungsbeiträge steuerlich besser absetzbar
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge lassen sich nun noch besser von der Steuer absetzen. Das gilt für gesetzlich wie für privat Versicherte. Geregelt ist das im Bürgerentlastungsgesetz.
Seit Anfang des Jahres gelten zudem höhere steuerliche Freibeträge für Kranken-, Pflegeversicherungskosten, aber auch für Haftpflicht- oder Unfallversicherungskosten und andere Vorsorgeversicherungskosten. Sie sind jeweils um 400 Euro gestiegen. Die Freibeträge lauten:
Die Höchstbeträge gelten für jeden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn sie zusammen veranlagt werden. Wer seine Kinder privat versichert, kann diese Beiträge nun ebenfalls besser steuerlich geltend machen.
Wichtig ist: Wessen Kranken-, Pflegepflichtversicherungs- und sonstigen Vorsorgebeiträge nicht über diesen Werten liegen, kann sie steuerlich komplett absetzen. Dabei sind Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung vollständig abziehbar. Liegen sie unter dem Freibetrag, sind die tatsächlichen Versicherungsbeiträge maßgeblich.
Nicht abziehbar sind allerdings Versicherungsbeiträge für das Krankengeld und für Komfortleistungen wie Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung.
Entlastung sofort
Arbeitgeber rechnen die Freibeträge direkt in die Gehaltsberechnung ein. Dadurch steigt der Nettolohn. Davon profitieren die meisten steuerlich veranlagten Beschäftigten.
Auch Selbstständige haben hiermit mehrheitlich mehr Geld in der Tasche.
Die neuen Höchstbeträge berücksichtigen die unterschiedlich hohen Aufwendungen privat Versicherter.
Wer bereits vor der Neuregelung Kranken-, Pflege- und andere Vorsorgebeiträge absetzen konnte, wird nicht benachteiligt. Denn die Finanzämter prüfen nach der so genannten Günstigerprüfung bei der Einkommensteuererklärung, welche Regelung günstiger ist.