Arbeitsmarkt
Zeit der Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzen
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Weiterbildung während der KurzarbeitIn der momentanen wirtschaftlichen Krisenzeit bietet Kurzarbeit betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, Kündigungen zu vermeiden. Zugleich ermöglicht Kurzarbeit die Chance, Beschäftigte gefördert weiterzuqualifizieren. Der besondere Vorteil dabei: Nicht nur die Weiterbildung wird gefördert, auch die Sozialversicherungsbeiträge werden voll erstattet. 150 Millionen Euro stellt die Bundesregierung hierfür zur Verfügung, 61,5 Millionen Euro kommen zusätzlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Beispiel Dr. Schiller Walz- und Werkzeugtechnik GmbH in Luckenwalde, südlich von Berlin: "Die Talfahrt bei den Aufträgen hat aufgehört", freut sich Juliane Schiller. Die Geschäftsführerin wagt wieder einen zuversichtlicheren Blick in die Zukunft. Im Januar hatte das brandenburgische Unternehmen 21 seiner 26 Beschäftigten in Kurzarbeit schicken müssen, nachdem ein Großkunde zwei Drittel seiner Aufträge zurückgezogen hatte. Für den Betrieb, der seit 1992 besteht, eröffneten die Konjunkturpakete der Bundesregierung über die Kurzarbeit die Möglichkeit, seine Beschäftigten trotz schwieriger Auftragslage zu halten. Gleichzeitig nutzte das Unternehmen die Zeit, um seine Beschäftigten beruflich weiterzuqualifizieren.
Unternehmen profitieren dreifach
Das Prinzip Kurzarbeit statt Kündigung ist schnell erklärt: Wenn in wirtschaftlich turbulenten Krisenzeiten die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt oder die Beschäftigung übergangsweise ganz eingestellt werden muss, springt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein. Wie beim Arbeitslosengeld gleicht sie entstehende Verdienstausfälle, je nach Familienstand, durch Entgeltersatzleistungen in Höhe von 60-67 Prozent des entfallenen Nettolohns aus. Dem Arbeitgeber erstattet der Bund in den ersten sechs Monaten die Sozialversicherungsbeiträge bei konjunkturbedingter Kurzarbeit zur Hälfte, danach sogar vollständig. Wenn der Arbeitsausfall für eine Weiterbildung genutzt wird, erfolgt die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag sofort.
Unternehmen profitieren also gleich mehrfach. Sie sichern nicht nur die Arbeitsplätze bereits eingearbeiteter Fachkräfte. Sie fördern auch durch Weiterbildung eine stabile Gemeinschaft. Diese Belegschaft ist nach der Krise sofort und voll einsatzfähig, sie kann sogar gestärkt aus ihr hervorgehen. Auch einem längerfristig absehbaren Mangel an qualifizierten Fach- und Führungskräften wird entgegengewirkt. Dabei winken gleichzeitig attraktive Fördergelder.
Arbeitsplatz durch Qualifizierung sicherer
Eine von insgesamt zwölf Angestellten des Luckenwalder Walzlagerwerks, die die Kurzarbeit zur Weiterbildung genutzt hat, ist Jana Simunek. Als im April die Arbeitszeit der Sekretärin von fünf Tagen in der Woche auf vier verkürzt wurde, suchte sie gemeinsam mit ihrer Chefin nach einem passenden Angebot. Die Wahl fiel auf einen Power-Point-Kurs. "Die Weiterbildung war sehr lohnend für mich", sagt Jana mit Blick auf ihre Zusatzqualifikation. Sie ist davon überzeugt, dass ihr Arbeitsplatz dadurch auch noch sicherer geworden ist.
Qualifizierung in der Kurzarbeit
Das Schaubild zeigt, wer gefördert wird, welche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden und in welcher Höhe die Weiterbildungskosten erstattet werden. Dabei wird Weiterbildung für alle betroffenen Beschäftigten finanziell gefördert. Die Förderung ist jedoch für gering qualifizierte Beschäftigte aus sozialpolitischen Gründen höher.
Gering Qualifizierten ohne Berufsabschluss soll so eine Chance gegeben werden, überhaupt erst einmal einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Bereits Qualifizierte sollen befähigt werden, in ihrem Beruf weiter aktiv bleiben zu können. Während beteiligte Beschäftigte damit ihren Marktwert auf dem Arbeitsmarkt pflegen können, erspart sich ein beteiligter Arbeitgeber damit gegebenenfalls die Kosten von Freisetzung und Neueinstellung.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gestärkt durch die Krise
Neben Jana bildeten sich im Betrieb drei Mitarbeiter über acht Wochen in einem sogenannten "CNC-Dreherlehrgang" fort und weitere acht machten einen Gabelstaplerführerschein. Vom gering qualifizierten Beschäftigten bis hin zur Fach- und Führungskraft – Förderangebote gibt es für fast jede Zielgruppe. Die Einführung konjunktureller Kurzarbeit ermöglichte es Geschäftsführerin Schiller, eine Brücke über das Konjunkturtal zu bauen. Für den nächsten Aufschwung ist das Walz- und Werkzeugtechnikunternehmen nun gut gerüstet.
Mit zusätzlich durch die BA zur Verfügung gestellten Mitteln werden bis Ende 2010 gering qualifizierte Beschäftigte ohne Berufsabschluss gefördert. Ebenso wie Beschäftigte, die bereits mehr als vier Jahre eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben. Diesen können sie in der Weiterbildung erwerben oder sich dafür teilqualifizieren lassen. Die BA erstattet dabei die kompletten Lehrgangskosten und bezuschusst Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
Aber auch qualifizierte Beschäftigte, die in ihrem gelernten Beruf arbeiten, erhalten Fortbildungen, in denen sie berufsbezogenes Wissen erlernen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Qualifikationen zu erwerben, die sie auch in anderen Berufsfeldern auf dem Arbeitsmarkt einsetzen können, wie beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse.
Die BA erstattet aus den zusätzlich aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellten Mitteln 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten – abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Personengruppe.
Ende Mai leisteten rund 1,5 Millionen Beschäftigte Kurzarbeit. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres nahmen aber nur 27.400 von ihnen die geförderte Weiterbildungsmöglichkeit wahr. In der letztgenannten Zahl ist allerdings nicht erfasst, wer sich während der Kurzarbeit ohne ergänzende Fördermittel weiterqualifiziert hat.
Eine Ursache für die geringe Wahrnehmung der Weiterbildungsmöglichkeit sieht BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker darin, dass der Arbeitsausfall oft nur tage- oder stundenweise erfolgt. Hinzu kommt, dass es für kleine und mittelgroße Unternehmen mitunter zu aufwändig ist, Qualifizierungsmaßnahmen für die durch die Kurzarbeit gewonnene Zeit vorzusehen. Vor allem aber ist vielen Arbeitgebern die "Bildungsrendite" bei allgemeinen Fortbildungen zu unsicher. Deswegen werden zumal von Großunternehmen, wenn überhaupt, bereits existierende betriebliche Weiterbildungsprogramme weitergeführt. Oftmals erfüllen diese aber dadurch nicht die Fördervoraussetzungen und sind somit nicht förderfähig. Gleichwohl: Die geförderte Weiterbildung während der Kurzarbeit ermöglicht – wo sie denn passt –, Kosten zu senken. Mit etwas Mut und Fantasie lassen sich vielleicht durchaus passende und zugleich renditebringende Weiterbildungen finden.
Jetzt Weiterbildung vorsehen!
Noch bis Ende 2010 fördert die Bundesregierung Weiterbildungsmaßnahmen in Zeiten der Kurzarbeit. Für vorrübergehend Gering- oder Nichtbeschäftigte gibt es attraktive Fördergelder, Erstattungen oder Zuschüsse zu Kosten für Lehrgänge, Fahrten und Kinderbetreuung.
Die detaillierten Voraussetzungen für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld finden Sie auch unter den beigefügten Links des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der BA.
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